RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0037794 Entscheidungsdatum03.01.1957 Geschäftszahl7Ob551/56; 5Ob97/72 (5Ob98/72); 3Ob187/73; 1Ob82/75; 6Ob113/75; 6Ob545/80; 8Ob518/80; 5Ob559/81; 1Ob582/81; 1Ob624/81; 1Ob778/81; 1Ob17/82; 1Ob626/82; 1Ob38/83; 2Ob621/84; 6Ob602/86; 8Ob51/86; 2Ob63/88; 8Ob1521/89; 4Ob126/06t; 2Ob179/06x; 2Ob173/06w; 4Ob35/09i; 4Ob257/16x; 9ObA83/17x NormZPO §226 IIIB; ZPO §235 C; ZPO §266 DIII RechtssatzUnter Klagegrund ist das tatsächliche Vorbringen der klagenden Partei zu verstehen. Diese besteht nicht bloß im Inhalte der Klage; es sind vielmehr auch die in der Verhandlung vorgebrachten, für das Klagebegehren erheblichen Tatumstände zu berücksichtigen. Was von den Parteien in der Verhandlung außer Streit gestellt wird, ist ebenfalls ein Parteivorbringen, das sich von dem übrigen Vorbringen nur dadurch unterscheidet, dass es nicht beweisbedürftig ist. Hiebei ist es ohne Belang, welche Partei das Vorbringen erstattet und welche die Richtigkeit des Vorbringens zugegeben hat. EntscheidungstexteTE OGH 1957-01-03 7 Ob 551/56 TE OGH 1972-05-08 5 Ob 97/72 nur: Unter Klagegrund ist das tatsächliche Vorbringen der klagenden Partei zu verstehen. Diese besteht nicht bloß im Inhalte der Klage; es sind vielmehr auch die in der Verhandlung vorgebrachten, für das Klagebegehren erheblichen Tatumstände zu berücksichtigen. (T1) TE OGH 1973-10-23 3 Ob 187/73 nur T1 TE OGH 1975-08-27 1 Ob 82/75 nur: Was von den Parteien in der Verhandlung außer Streit gestellt wird, ist ebenfalls ein Parteivorbringen, das sich von dem übrigen Vorbringen nur dadurch unterscheidet, dass es nicht beweisbedürftig ist. Hiebei ist es ohne Belang, welche Partei das Vorbringen erstattet und welche die Richtigkeit des Vorbringens zugegeben hat. (T2) TE OGH 1975-11-06 6 Ob 113/75 nur T1 TE OGH 1980-04-30 6 Ob 545/80 nur T1 TE OGH 1980-06-12 8 Ob 518/80 nur: Unter Klagegrund ist das tatsächliche Vorbringen der klagenden Partei zu verstehen. (T3) Veröff: JBl 1982,319 TE OGH 1981-03-24 5 Ob 559/81 Auch; nur T1; Veröff: MietSlg 33643 TE OGH 1981-10-07 1 Ob 582/81 nur T1 TE OGH 1981-10-14 1 Ob 624/81 Auch; nur T1; Veröff: SZ 54/144 = MietSlg 33092 = MietSlg 33573
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