RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0044257 Entscheidungsdatum26.11.2025 Geschäftszahl1Ob49/57; 7Ob332/55; 3Ob448/55; 3Ob77/56; 6Ob213/63; 7Ob86/65 (7Ob87/65); 7Ob276/65; 3Ob139/65; 5Ob343/66; 3Ob5/67; 8Ob229/67; 4Ob356/67; 3Ob102/68; 3Ob159/68 (3Ob160/68); 3Ob61/68; 1Ob80/69; 8Ob95/69 (8Ob96/69; 8Ob97/69); 3Ob30/70; 5Ob58/70; 3Ob74/70; 3Ob108/70; 3Ob13/71; 3Ob144/71; 3Ob81/72; 3Ob94/72 (3Ob95/72); 1Ob240/72; 3Ob17/73; 1Ob95/73 (1Ob96/73); 3Ob10/74; 3Ob12/74; 4Ob329/74; 4Ob361/74; 4Ob306/75; 4Ob304/75; 3Ob75/75; 3Ob155/75 (3Ob165/75); 3Ob225/75; 5Ob225/75; 3Ob245/75; 4Ob359/75; 3Ob33/76; 4Ob318/76; 3Ob38/76; 3Ob58/76 (3Ob59/76); 4Ob337/76; 4Ob340/76; 3Ob117/76; 4Ob393/76; 3Ob170/76; 3Ob172/76; 4Ob401/76; 4Ob308/77; 4Ob312/77; 3Ob33/77; 6Ob569/77; 4Ob331/77; 6Ob4/77; 4Ob359/77; 5Ob638/77; 4Ob391/77; 4Ob400/77; 4Ob316/78; 5Ob3/78 (5Ob6/78); 3Ob135/78; 3Ob122/78 (3Ob123/78-3Ob125/78); 4Ob382/78; 4Ob359/78; 4Ob576/78; 4Ob400/78; 4Ob404/78; 6Ob773/78; 3Ob191/78; 4Ob525/79; 5Ob593/79; 3Ob107/79; 3Ob83/79; 4Ob383/79; 5Ob41/79; 3Ob142/79; 3Ob8/80; 3Ob57/79; 3Ob147/79; 3Ob67/80; 5Ob24/80; 4Ob389/80; 3Ob146/80; 4Ob406/80; 5Ob593/81; 4Ob538/81; 4Ob405/81; 6Ob567/82; 3Ob89/82; 1Ob768/82; 4Ob388/82; 3Ob15/83; 3Ob19/83; 3Ob57/83; 3Ob146/82; 3Ob125/83; 3Ob113/90; 3Ob126/90; 4Ob83/91; 4Ob72/91; 4Ob76/91; 4Ob94/91; 1Ob33/92; 1Ob616/92; 3Ob90/95 (3Ob91/95); 3Ob153/94; 1Ob65/97h; 9Ob176/97s; 3Ob31/98z; 3Ob92/98w; 3Ob91/98y; 3Ob166/98b; 3Ob169/98v; 3Ob176/98y; 3Ob170/98s; 3Ob168/98x; 3Ob171/98p; 3Ob146/98m; 3Ob167/98z; 3Ob288/98v; 3Ob113/99k; 8Ob265/99z; 3Ob288/99w; 3Ob302/99d; 3Ob207/99h; 3Ob156/00p; 3Ob238/01y; 3Ob81/03p; 3Ob195/04d; 3Ob256/04z; 3Ob284/04t; 2Ob181/08v; 3Ob163/09f; 3Ob144/09m; 3Ob7/12v; 3Ob68/13s; 6Ob157/14b; 3Ob27/17t (3Ob42/17y); 3Ob21/17k; 3Ob51/19z (3Ob52/19x; 3Ob53/19v; 3Ob54/19s; 3Ob55/19p; 3Ob56/19k); 3Ob204/19z; 10ObS34/22f; 3Ob153/25h NormZPO §500 B1 ZPO §528 C1 RechtssatzNichtanwendbarkeit des Judikates 56 (siehe RS0042371; - volle Anfechtbarkeit bei nur teilweiser Bestätigung - ) im Rekursverfahren dann, wenn ein Beschluss zwei voneinander getrennte Gegenstände erledigt. Unanfechtbarkeit von Konformatsbeschlüssen bezüglich eines Teiles. EntscheidungstexteTE OGH 1957-02-13 1 Ob 49/57 Veröff: JBl 1957/21 S 567 TE OGH 1955-07-20 7 Ob 332/55 TE OGH 1955-09-14 3 Ob 448/55 TE OGH 1956-02-15 3 Ob 77/56 TE OGH 1963-08-14 6 Ob 213/63 Beisatz: Kumulierung mehrerer auf das behauptete Eigentumsrecht des Klägers hinsichtlich verschiedener Gegenstände gegründeter Ansprüche auf Herausgabe, von denen jeder einzelne ein verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann. (T1) Veröff: JBl 1964,328 TE OGH 1965-04-07 7 Ob 86/65 TE OGH 1965-09-16 7 Ob 276/65 Beisatz: Hier: Außerstreitverfahren (T2) TE OGH 1965-09-22 3 Ob 139/65 Beisatz: Ausfolgung und Verteilung eines Erlagsbetrages. (T3) TE OGH 1966-12-15 5 Ob 343/66 TE OGH 1967-01-25 3 Ob 5/67 Veröff: RZ 1967,106 TE OGH 1967-09-12 8 Ob 229/67 Veröff: MietSlg 19535 = EFSlg 9064 TE OGH 1968-01-30 4 Ob 356/67 TE OGH 1968-08-21 3 Ob 102/68 Beisatz: Hier: Entscheidung über Zubehöreigenschaft mehrerer Pfandsachen. (T4) TE OGH 1969-01-15 3 Ob 159/68 Beisatz: Im hier gegebenen Fall haben das Erstgericht und die Rekursinstanz über die Bewilligung der Exekution nach § 355 EO völlig übereinstimmend entschieden, wogegen der im Rekursverfahren abgeänderte Teil der erstrichterlichen Beschlüsse ausschließlich den Exekutionsvollzug betrifft. Dieser und die Exekutionsbewilligung aber sind zweierlei und einer einheitlichen Erledigung gar nicht zugänglich. (T5)Beisatz: Im hier gegebenen Fall haben das Erstgericht und die Rekursinstanz über die Bewilligung der Exekution nach Paragraph 355, EO völlig übereinstimmend entschieden, wogegen der im Rekursverfahren abgeänderte Teil der erstrichterlichen Beschlüsse ausschließlich den Exekutionsvollzug betrifft. Dieser und die Exekutionsbewilligung aber sind zweierlei und einer einheitlichen Erledigung gar nicht zugänglich. (T5) TE OGH 1969-03-26 3 Ob 61/68 Beisatz: Die Frage, ob eine Schätzung einem bestimmten Versteigerungsverfahren zugrunde zu legen ist oder nicht, steht mit der Bewilligung oder Abweisung der beantragten Exekution durch Zwangsversteigerung in keinem inneren Zusammenhang. (T6) TE OGH 1969-04-24 1 Ob 80/69 Veröff: EvBl 1969/373 S 573 = RZ 1969,131 TE OGH 1969-06-03 8 Ob 95/69 TE OGH 1970-03-04 3 Ob 30/70 Beisatz: Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung derselben Liegenschaft. (T7) TE OGH 1970-03-25 5 Ob 58/70 TE OGH 1970-08-12 3 Ob 74/70 nur: Nichtanwendbarkeit des Judikates 56 im Rekursverfahren dann, wenn ein Beschluss zwei voneinander getrennte Gegenstände erledigt. (T8) Beisatz: Zwei verschiedene Exekutionsanträge. (T9) TE OGH 1970-08-28 3 Ob 108/70 TE OGH 1971-02-17 3 Ob 13/71 TE OGH 1972-01-20 3 Ob 144/71 Beisatz: Exekutionsbewilligung wegen verschiedener Forderungen auf Grund jeweils verschiedener Exekutionstitel. (T10) TE OGH 1972-08-16 3 Ob 81/72 Beisatz: Hier ließ das Erstgericht einerseits die von den Klägern beantragte Richtigstellung der Parteibezeichnung der Beklagten nicht zu und wies andererseits die von ihm erlassene Aufkündigung zurück. Die erstgerichtliche Entscheidung enthält somit zwei in einer Ausfertigung zusammengefasste Beschlüsse, mit welchen über zwei voneinander völlig verschiedene Begehren abgesprochen wurde. (T11) Veröff: MietSlg 24586 TE OGH 1972-09-07 3 Ob 94/72 nur T8; Beisatz: Hier: Antrag auf neuerliche Haftbewilligung gemäß § 355 EO - erster Strafantrag, Antrag auf Hemmung oder Aufschiebung des ersten Strafvollzugsbeschlusses, Antrag auf Ermächtigung nach § 356 Abs 1 EO. (T12)nur T8; Beisatz: Hier: Antrag auf neuerliche Haftbewilligung gemäß Paragraph 355, EO - erster Strafantrag, Antrag auf Hemmung oder Aufschiebung des ersten Strafvollzugsbeschlusses, Antrag auf Ermächtigung nach Paragraph 356, Absatz eins, EO. (T12) TE OGH 1972-11-08 1 Ob 240/72 nur T8; Beisatz: Kein innerer Zusammenhang insbesondere, wenn jeder einzelne Anspruch ein verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann. (T13) Veröff: SZ 45/117 TE OGH 1973-02-20 3 Ob 17/73 Beis wie T10 Veröff: RZ 1973/108 S 83 TE OGH 1973-06-06 1 Ob 95/73 Beisatz: Hier: Zuständigkeit und Verfahrensunterbrechung; ist ein weiteres Rechtsmittel gegen den abändernden Teil der Rekursentscheidung ausgeschlossen, wäre es geradezu sinnwidrig, einer solchen Abänderung die Eignung zuzusprechen, eine für den bestätigenden Teil der zweitinstanzlichen Entscheidung bestehende Rechtsmittelbeschränkung aufzuheben. (T14) TE OGH 1974-01-29 3 Ob 10/74 TE OGH 1974-01-29 3 Ob 12/74 Beisatz: Antrag nach § 19 6.DVEheG und Einstweilige Verfügung nach § 382 EO. (T15)Beisatz: Antrag nach Paragraph 19, 6.DVEheG und Einstweilige Verfügung nach Paragraph 382, EO. (T15) TE OGH 1974-09-24 4 Ob 329/74 nur T8 Veröff: ÖBl 1975,57 TE OGH 1974-12-17 4 Ob 361/74 TE OGH 1975-02-26 4 Ob 306/75 Veröff: ÖBl 1975,89 TE OGH 1975-03-11 4 Ob 304/75 Beisatz: Mentadent C - Pflegesystem. (T16) Veröff: ÖBl 1976,20 TE OGH 1975-04-08 3 Ob 75/75 nur: Unanfechtbarkeit von Konformatsbeschlüssen bezüglich eines Teiles. (T17) TE OGH 1975-07-08 3 Ob 155/75 TE OGH 1975-10-07 3 Ob 225/75 nur T8 TE OGH 1975-11-18 5 Ob 225/75 nur T8; Beisatz: Auch im Grundbuchsverfahren. (T18) TE OGH 1975-11-18 3 Ob 245/75 Beisatz: §§ 355, 356, 369 EO. (T19)Beisatz: Paragraphen 355, 356, 369, EO. (T19) TE OGH 1975-12-16 4 Ob 359/75 Veröff: SZ 48/137 = ÖBl 1976,36 TE OGH 1976-03-23 3 Ob 33/76 TE OGH 1976-03-23 4 Ob 318/76 TE OGH 1976-03-30 3 Ob 38/76 TE OGH 1976-06-08 3 Ob 58/76 TE OGH 1976-05-11 4 Ob 337/76 nur T8 TE OGH 1976-09-07 4 Ob 340/76 TE OGH 1976-09-07 3 Ob 117/76 Beisatz: Exekutionsanträge auf Zwangsversteigerung verschiedener Liegenschaften haben für die Rechtsmittelzulässigkeit voneinander unabhängige Schicksale. (T20) TE OGH 1976-11-15 4 Ob 393/76 Beis wie T13 TE OGH 1976-12-07 3 Ob 170/76 Beisatz: Anträge auf neuerliche Schätzung und Anberaumung des Versteigerungstermines. (T21) TE OGH 1976-12-14 3 Ob 172/76 nur T8; Beisatz: Exekution zur Erwirkung einer Unterlassung durch Androhung und Verhängung von Geldstrafen oder Haft sind innerlich zusammengehörige Begehren. (T22) TE OGH 1977-01-11 4 Ob 401/76 nur T8; Beis wie T13 TE OGH 1977-02-22 4 Ob 308/77 TE OGH 1977-02-22 4 Ob 312/77 TE OGH 1977-03-15 3 Ob 33/77 Beisatz: Exekutionsverfahren. Ansprüche aus verschiedenen Exekutionstiteln sind in der Regel voneinander völlig unabhängig. Ihre Geltendmachung in einem gemeinsamen Exekutionsgesuch begründet keinen rechtlichen Zusammenhang dieser Forderungen. (T23) TE OGH 1977-03-24 6 Ob 569/77 Beis wie T1; Beisatz: Hier: § 18 der 6.DVEheG; Ansprüche die teils im Außerstreitverfahren, teils im Prozesswege geltend zu machen sind. (T24) Beis wie T1; Beisatz: Hier: Paragraph 18, der 6.DVEheG; Ansprüche die teils im Außerstreitverfahren, teils im Prozesswege geltend zu machen sind. (T24) Veröff: EFSlg 30081
(3)TE OGH 1977-05-03 4 Ob 331/77 nur T8 TE OGH 1977-06-16 6 Ob 4/77 Beis wie T13 TE OGH 1977-07-12 4 Ob 359/77 Beisatz: Verschiedene Unterlassungsbegehren nach UWG. (T25) TE OGH 1977-07-27 5 Ob 638/77 Beis wie T13; Beisatz: Herausgabeansprüche hinsichtlich dreier, mit verschiedenen Verträgen veräußerten Liegenschaften. (T26) TE OGH 1977-10-18 4 Ob 391/77 Beis wie T13 TE OGH 1977-11-22 4 Ob 400/77 nur T8; Beis wie T13 TE OGH 1978-04-04 4 Ob 316/78 nur T8; Beis wie T13 Veröff: ÖBl 1978,92 TE OGH 1978-04-04 5 Ob 3/78 TE OGH 1978-10-10 3 Ob 135/78 Beisatz: Insbesondere für Anträge verschiedener Parteien, welche zu verschiedenen Zeitpunkten gestellt werden könnten, deren gleichzeitige Erledigung in einem Beschluss also faktisch einen bloßen Zufall darstellt. (T27) TE OGH 1978-10-10 3 Ob 122/78 Beisatz: Kein Zusammenhang zwischen Exekutionsbewilligungsbeschluss und Strafvollzugsbeschluss. (T28) TE OGH 1978-10-17 4 Ob 382/78 Beis wie T13 TE OGH 1978-10-17 4 Ob 359/78 Beis wie T13 Veröff: ÖBl 1979,15 TE OGH 1978-11-28 4 Ob 576/78 Beis wie T13; Beisatz: Das Begehren nach Verpflichtung des anderen Ehegatten zu einer Unterhaltsleistung nach gesonderter Wohnungnahme hat ein gegenüber dem Begehren nach Feststellung der Rechtmäßigkeit der gesonderten Wohnungnahme eigenständiges rechtliches Schicksal. (T29) Veröff: SZ 51/168 = EFSlg 32361 TE OGH 1978-12-19 4 Ob 400/78 Beisatz: Ankündigung oder Gewährung unzulässiger Preisnachlässe und Verletzung der Preisauszeichnungspflicht. (T30) TE OGH 1978-12-19 4 Ob 404/78 nur T8; Beis wie T13 TE OGH 1978-12-14 6 Ob 773/78 Beisatz: Anfechtbarkeit, wenn ein Beschluss über mehrere Begehren hinsichtlich jedes einzelnen Begehrens nur teilweise bestätigt wird, in Ansehung der bestätigenden Teile. (T31) TE OGH 1979-01-10 3 Ob 191/78 Beisatz: Exekutionsverfahren (T32) TE OGH 1979-05-15 4 Ob 525/79 Beisatz: Veräußerungsverbot, Verpfändungsverbot und Belastungsverbot hinsichtlich einer Liegenschaftshälfte einerseits und Verbot der Vermietung und Gebrauchsüberlassung hinsichtlich der ganzen Liegenschaft andererseits. (T33) TE OGH 1979-06-26 5 Ob 593/79 TE OGH 1979-09-12 3 Ob 107/79 Beisatz: Entscheidungen über die Exekutionsbewilligung gemäß § 355 Abs 1 EO, über die Auferlegung einer Sicherheitsleistung gemäß § 355 Abs 2 EO und über die Ermächtigung gemäß § 356 EO. (T34)Beisatz: Entscheidungen über die Exekutionsbewilligung gemäß Paragraph 355, Absatz eins, EO, über die Auferlegung einer Sicherheitsleistung gemäß Paragraph 355, Absatz 2, EO und über die Ermächtigung gemäß Paragraph 356, EO. (T34) TE OGH 1979-10-03 3 Ob 83/79 Beis wie T1; Beisatz: Zwangsweise Pfandrechtsbegründung. (T35) TE OGH 1979-10-16 4 Ob 383/79 Beis wie T13; Beisatz: Hier: Verbot der Zugabe und Unterlassungsgebot. (T36) TE OGH 1979-12-11 5 Ob 41/79 Beisatz: § 26 Abs 2 Z 3 WEG
- (T37)Beisatz: Paragraph 26, Absatz 2, Ziffer 3, WEG
- (T37) TE OGH 1980-01-16 3 Ob 142/79 Beisatz: Bewilligung mehrerer Exekutionsmittel mit einheitlichen Beschluss, diese stehen untereinander in keinem inneren Sachzusammenhang; sie können ein durchaus verschiedenes rechtliches Schicksal haben. (T38) TE OGH 1980-01-23 3 Ob 8/80 Beisatz: Exekutionsverfahren - verschiedene Exekutionstitel. (T39) TE OGH 1980-02-20 3 Ob 57/79 Beisatz: Die Frage der Zubehöreigenschaft ist für jedes einzelne der Pfandobjekte abgesondert entscheidbar. (T40) TE OGH 1980-06-11 3 Ob 147/79 TE OGH 1980-09-10 3 Ob 67/80 Beisatz: Der Antrag auf Bewilligung der Aufschiebung der Exekution bis zur rechtskräftigen Entscheidung über eine Klage stellt einen vom Antrag, dem Rekurs gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluss hemmende Wirkung nach § 524 Abs 2 ZPO zuzuerkennen, verschiedenen und abgesondert entscheidbaren Gegenstand dar, da jeder dieser Anträge ein verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann. (T41)Beisatz: Der Antrag auf Bewilligung der Aufschiebung der Exekution bis zur rechtskräftigen Entscheidung über eine Klage stellt einen vom Antrag, dem Rekurs gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluss hemmende Wirkung nach Paragraph 524, Absatz 2, ZPO zuzuerkennen, verschiedenen und abgesondert entscheidbaren Gegenstand dar, da jeder dieser Anträge ein verschiedenes rechtliches und tatsächliches Schicksal haben kann. (T41) TE OGH 1980-10-21 5 Ob 24/80 Zweiter Rechtsgang zu 5 Ob 3/78 TE OGH 1980-11-25 4 Ob 389/80 Beis wie T13; Beisatz: Auf das Verbot der Ankündigung, der Einkaufspreis des Konsumenten im Direktverkauf sei gleich hoch wie der Einkaufspreis des Möbelhändlerkunden, gerichteter Sicherungsantrag und Antrag die Ankündigung zu verbieten, der Inhalt einer Annonce sei "notariell beglaubigt". (T42) TE OGH 1980-12-03 3 Ob 146/80 TE OGH 1981-02-17 4 Ob 406/80 Beisatz: Die die Beschriftung ein - und derselben Verpackung betreffenden behaupteten wettbewerbswidrigen Handlungen stehen in einem so engen und unlösbaren sachlichen Zusammenhang, dass sie nicht getrennt werden können und daher die Zulässigkeit ihrer Anfechtung nur einheitlich zu beurteilen ist. (T43) TE OGH 1981-05-05 5 Ob 593/81 nur T8; Beis wie T13 TE OGH 1981-07-07 4 Ob 538/81 TE OGH 1981-10-20 4 Ob 405/81 TE OGH 1982-03-17 6 Ob 567/82 Beis wie T38; Beisatz: Auch zwischen mehreren zur Sicherung derselben Geldforderung beantragten Sicherungsmitteln besteht nicht ein solcher zwingender innerer Sachzusammenhang, dass sie ein gemeinsames rechtliches Schicksal haben müssten. (T44) TE OGH 1982-06-30 3 Ob 89/82 Beis wie T32 Veröff: SZ 55/98 = JBl 1983,383 = ÖBl 1983,52 TE OGH 1982-11-03 1 Ob 768/82 TE OGH 1982-11-23 4 Ob 388/82 Beisatz: Hier: Kein Zusammenhang zwischen Verstoß gegen § 1 UWG in Verbindung mit § 5 Abs 1 AusvV, begangen durch Ankündigung eines Saisonschlussverkaufes außerhalb der hiefür festgesetzten Zeiträume und einer gegen § 2 UWG verstoßende "statt - Preis" - Werbung. "Teppichland - Sonderangebote". (T45)Beisatz: Hier: Kein Zusammenhang zwischen Verstoß gegen Paragraph eins, UWG in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz eins, AusvV, begangen durch Ankündigung eines Saisonschlussverkaufes außerhalb der hiefür festgesetzten Zeiträume und einer gegen Paragraph 2, UWG verstoßende "statt - Preis" - Werbung. "Teppichland - Sonderangebote". (T45) TE OGH 1983-03-23 3 Ob 15/83 Beisatz: Hier: Kein Zusammenhang zwischen Antrag auf Bewilligung der Wiederversteigerung und Antrag gerichtet auf Einverleibung des Eigentumsrechtes im Zuge eines Versteigerungsverfahrens nach § 352 EO. (T46)Beisatz: Hier: Kein Zusammenhang zwischen Antrag auf Bewilligung der Wiederversteigerung und Antrag gerichtet auf Einverleibung des Eigentumsrechtes im Zuge eines Versteigerungsverfahrens nach Paragraph 352, EO. (T46) TE OGH 1983-04-13 3 Ob 19/83 Beis wie T13; Beis wie T10 TE OGH 1983-05-11 3 Ob 57/83 Auch; Beisatz: Hier: Die Frage der Wiederversteigerung hat nichts damit zu tun, ob auch die Exekution aufzuschieben ist oder die Verteilungstagsatzung stattfinden kann. Die Frage, ob überhaupt eine Verteilungstagsatzung stattfinden kann, hat nichts mit der Frage zu tun, wie zu verteilen ist. (T47) TE OGH 1983-06-29 3 Ob 146/82 Beisatz: Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn die erste Instanz über beantragte und nicht beantragte Exekutionsmaßnahmen entscheidet, die zweite Instanz die Entscheidung des Erstgerichtes über die nicht beantragten Exekutionsmaßnahmen gemäß § 78 EO, § 405 ZPO ersatzlos aufhebt, die Entscheidung der ersten Instanz bezüglich der beantragten und bewilligten Exekutionsmaßnahmen aber voll bestätigt. (T48)Beisatz: Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn die erste Instanz über beantragte und nicht beantragte Exekutionsmaßnahmen entscheidet, die zweite Instanz die Entscheidung des Erstgerichtes über die nicht beantragten Exekutionsmaßnahmen gemäß Paragraph 78, EO, Paragraph 405, ZPO ersatzlos aufhebt, die Entscheidung der ersten Instanz bezüglich der beantragten und bewilligten Exekutionsmaßnahmen aber voll bestätigt. (T48) TE OGH 1983-12-14 3 Ob 125/83 nur T8 TE OGH 1990-11-28 3 Ob 113/90 Auch; Beis wie T32 TE OGH 1991-02-13 3 Ob 126/90 Beis wie T13; Beis wie T20 TE OGH 1991-06-18 4 Ob 83/91 Auch; Beis wie T25; Beisatz: Durch die WGN 1989 sollte nur auf die Rechtslage vor der ZVN 1983 zurückgegangen werden. (T49) TE OGH 1991-07-09 4 Ob 72/91 Auch; Beis wie T49; Beis wie T25; Beisatz: Nach der nunmehrigen Rechtslage kann kein Zweifel daran bestehen, dass ein Beschluss (oder ein Urteil), der (das) über mehrere Ansprüche abspricht, für die Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit jedenfalls nur dann als Einheit behandelt werden kann, wenn die einzelnen Ansprüche nach § 55 Abs 1 JN zusammenzurechnen sind. Nach denselben Grundsätzen ist in der Regel auch die Frage zu beurteilen, ob ein Beschluss des Erstgerichtes "zur Gänze bestätigt" worden ist. (T50)Auch; Beis wie T49; Beis wie T25; Beisatz: Nach der nunmehrigen Rechtslage kann kein Zweifel daran bestehen, dass ein Beschluss (oder ein Urteil), der (das) über mehrere Ansprüche abspricht, für die Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit jedenfalls nur dann als Einheit behandelt werden kann, wenn die einzelnen Ansprüche nach Paragraph 55, Absatz eins, JN zusammenzurechnen sind. Nach denselben Grundsätzen ist in der Regel auch die Frage zu beurteilen, ob ein Beschluss des Erstgerichtes "zur Gänze bestätigt" worden ist. (T50) TE OGH 1991-07-09 4 Ob 76/91 Auch; Beis wie T49 Veröff: RZ 1993/69 S 179 TE OGH 1992-02-25 4 Ob 94/91 Auch; Beis wie T50; Beisatz: Webpelze (T51) TE OGH 1992-10-22 1 Ob 33/92 Auch; Beis wie T49 TE OGH 1992-11-11 1 Ob 616/92 Auch; Beis wie T49 Veröff: JBl 1993,459 TE OGH 1995-08-31 3 Ob 90/95 Auch; Beisatz: Mehrere Strafanträge nach § 355 EO sind gesondert zu beurteilen. (T52)Auch; Beisatz: Mehrere Strafanträge nach Paragraph 355, EO sind gesondert zu beurteilen. (T52) TE OGH 1996-01-24 3 Ob 153/94 Auch; Beis wie T52 TE OGH 1997-03-18 1 Ob 65/97h Vgl; Beis wie T13; Beisatz: Hier: Gesondertes rechtliches Schicksal mehrerer Sicherungsansprüche. (T53) Veröff: SZ 70/48 TE OGH 1997-06-25 9 Ob 176/97s Auch; Beis wie T49 TE OGH 1998-02-23 3 Ob 31/98z Beis wie T38; Beisatz: Aufschiebung der Exekution auf Fahrnisse und auf Forderungen - kein unlösbarer innerer Zusammenhang. (T54) TE OGH 1998-03-25 3 Ob 92/98w Beis wie T52 TE OGH 1998-06-24 3 Ob 91/98y Auch; Beis wie T52 TE OGH 1998-07-15 3 Ob 166/98b Auch; Beis wie T13; Beis wie T23; Beis wie T49; Beisatz: Die Anfechtbarkeit der Entscheidungsgegenstände Exekutionsantrag aufgrund eines Urteils einerseits und eines Kostenfestsetzungsbeschlusses andererseits ist gesondert zu beurteilen. (T55) TE OGH 1998-07-15 3 Ob 169/98v Auch; Beis wie T13; Beis wie T23; Beis wie T49; Beis wie T55 TE OGH 1998-07-15 3 Ob 176/98y Auch; Beis wie T13; Beisatz: Hier: Anträge auf Ausfolgung von Sicherheiten, die zwecks Aufschiebung der bloß verbundenen Zwangsversteigerungsverfahren zweier betreibender Gläubiger zur Sicherstellung beider (in unterschiedlicher Höhe und Form) erlegt wurden. (T56) TE OGH 1998-07-15 3 Ob 170/98s Auch; Beis wie T49; Beis wie T13; Beis wie T23; Beis wie T55 TE OGH 1998-07-15 3 Ob 168/98x Auch; Beis wie T49; Beis wie T13; Beis wie T23; Beis wie T55 TE OGH 1998-07-15 3 Ob 171/98p Auch; Beis wie T49; Beis wie T13; Beis wie T23; Beis wie T55 TE OGH 1998-06-24 3 Ob 146/98m Beisatz: Für die Frage der Aufschiebung besteht zwischen den beiden Exekutionsarten zur Sicherstellung und zur Befriedigung, kein so enger Zusammenhang, dass der Antrag nur ein gemeinsames rechtliches Schicksal haben könnte. (T57) TE OGH 1998-06-24 3 Ob 167/98z Auch; Beis wie T23; Beis wie T55, Beis wie T39 TE OGH 1999-01-13 3 Ob 288/98v Auch; Beis wie T13; Beis wie T49; Beis wie T38; Beis wie T23 TE OGH 1999-07-14 3 Ob 113/99k Auch; Beis wie T49; Beis wie T13; Beisatz: Hier: Kein innerer Zusammenhang zwischen der amtswegigen Entscheidung über die Einstellung des Exekutionsverfahrens einerseits und jener über den Verwertungsantrag gemäß § 331 EO der betreibenden Partei andererseits. (T58)Auch; Beis wie T49; Beis wie T13; Beisatz: Hier: Kein innerer Zusammenhang zwischen der amtswegigen Entscheidung über die Einstellung des Exekutionsverfahrens einerseits und jener über den Verwertungsantrag gemäß Paragraph 331, EO der betreibenden Partei andererseits. (T58) TE OGH 1999-11-25 8 Ob 265/99z Vgl auch TE OGH 1999-11-24 3 Ob 288/99w Beisatz: Hier: Kein innerer Zusammenhang, weil die Räumung der Räumlichkeiten allein, nicht jedoch von angrenzenden Grundflächen, durchaus gesondert erfolgen kann. (T59) Beisatz: Der Fall, dass der angefochtene erstrichterliche Beschluss "zur Gänze bestätigt worden ist" und damit der Revisionsrekurs gegen den bestätigenden Beschluss gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig ist, liegt nicht nur dann nicht vor, wenn der Beschluss des Rekursgerichts teilweise bestätigend und teilweise abändernd ist. Für eine Beschränkung auf diesen Fall bietet der klare Gesetzeswortlaut keinen Anlass; auch dann, wenn der Beschluss des Rekursgerichts teilweise bestätigend und teilweise aufhebend ist, liegt kein zur Gänze bestätigender Beschluss im Sinn des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO vor. (T60)Beisatz: Der Fall, dass der angefochtene erstrichterliche Beschluss "zur Gänze bestätigt worden ist" und damit der Revisionsrekurs gegen den bestätigenden Beschluss gemäß Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 2, ZPO jedenfalls unzulässig ist, liegt nicht nur dann nicht vor, wenn der Beschluss des Rekursgerichts teilweise bestätigend und teilweise abändernd ist. Für eine Beschränkung auf diesen Fall bietet der klare Gesetzeswortlaut keinen Anlass; auch dann, wenn der Beschluss des Rekursgerichts teilweise bestätigend und teilweise aufhebend ist, liegt kein zur Gänze bestätigender Beschluss im Sinn des Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 2, ZPO vor. (T60) Beisatz: Eine teilweise bestätigende Entscheidung ist jedoch nur dann zur Gänze anfechtbar, wenn der bestätigende und der abändernde beziehungsweise (hier) aufhebende Teil in einem derart engen Zusammenhang stehen, dass sie voneinander nicht gesondert werden können und deshalb die Zulässigkeit ihrer Anfechtung nur einheitlich beurteilt werden kann. (T61) TE OGH 1999-12-22 3 Ob 302/99d Beis wie T38; Beis wie T23; Beis wie T13; Beisatz: Die für die Frage der Vollbestätigung geltenden Grundsätze sind auch für die Frage der Zusammenrechnung nach bei dem Ausspruch nach § 500 Abs 2 Z 1 ZPO, für den § 500 Abs 3 ZPO auch auf § 55 Abs 1 - 3 JN verweist, maßgebend. (T62)Beis wie T38; Beis wie T23; Beis wie T13; Beisatz: Die für die Frage der Vollbestätigung geltenden Grundsätze sind auch für die Frage der Zusammenrechnung nach bei dem Ausspruch nach Paragraph 500, Absatz 2, Ziffer eins, ZPO, für den Paragraph 500, Absatz 3, ZPO auch auf Paragraph 55, Absatz eins, - 3 JN verweist, maßgebend. (T62) TE OGH 2000-02-28 3 Ob 207/99h Auch; Beis wie T38; Beis wie T54; Beis wie T57 TE OGH 2000-06-20 3 Ob 156/00p Auch; Beis wie T52 TE OGH 2001-12-19 3 Ob 238/01y Beis wie T49; Beisatz: Bewilligung der Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung mehrerer Forderungen - kein enger, unlösbarer Zusammenhang; die Entscheidungsteile können hinsichtlich jeder Forderung ein unterschiedliches Schicksal haben. (T63)Beis wie T49; Beisatz: Bewilligung der Forderungsexekution nach Paragraph 294, EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung mehrerer Forderungen - kein enger, unlösbarer Zusammenhang; die Entscheidungsteile können hinsichtlich jeder Forderung ein unterschiedliches Schicksal haben. (T63) TE OGH 2003-07-17 3 Ob 81/03p Vgl auch; nur T8; Beis wie T13; Beisatz: Hier: Beschlussmäßige Genehmigung der Zwangsverwaltungsrechnungen für verschiedene Liegenschaften und Auftrag zur Zahlung einer Belohnung des Zwangsverwalters - keine Zusammenrechnung der einzelnen Beträge betreffend die verschiedenen Exekutionsobjekte. (T64) TE OGH 2005-01-26 3 Ob 195/04d Auch; Beis wie T52; Beisatz: Das Rechtsmittel gegen bestätigte Entscheidungen über einzelne Strafanträge ist jedenfalls unzulässig. (T65) TE OGH 2005-05-23 3 Ob 256/04z Auch; Beis wie T52; Beisatz: Dies gilt auch für zusammengefasste Entscheidungen zweiter Instanz über die Aufschiebung der Exekution in Ansehung der Exekutionsbewilligung einerseits und weiterer Strafbeschlüsse nach § 355 EO andererseits. (T66)Auch; Beis wie T52; Beisatz: Dies gilt auch für zusammengefasste Entscheidungen zweiter Instanz über die Aufschiebung der Exekution in Ansehung der Exekutionsbewilligung einerseits und weiterer Strafbeschlüsse nach Paragraph 355, EO andererseits. (T66) TE OGH 2005-05-23 3 Ob 284/04t Vgl auch; Beis wie T62 TE OGH 2008-09-04 2 Ob 181/08v Vgl auch; Vgl Beis wie T13; Vgl Beis wie T53; Vgl Beis wie T61; Vgl Beis wie T63; Vgl Beis wie T50 TE OGH 2009-08-26 3 Ob 163/09f Auch; Beis wie T52; Beis wie T65 TE OGH 2009-07-22 3 Ob 144/09m Auch; Beis wie T38 TE OGH 2012-03-14 3 Ob 7/12v Vgl auch; Beis wie T22; Beis wie T61; Beisatz: Das gilt auch für der Exekutionsbewilligung nachfolgende Strafanträge zu den Fragen, ob ein Titelverstoß erfolgte und welche Strafe dafür zu verhängen ist. (T67) TE OGH 2013-05-15 3 Ob 68/13s Auch; Beis wie T22; Beis wie T61 TE OGH 2014-11-19 6 Ob 157/14b Auch; Beisatz: Hier: Kein Beschluss, der zwei voneinander getrennte Gegenstände erledigt, sodass der Teil, der in beiden Vorinstanzen konform entschieden wurde, gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO unanfechtbar wäre. (T68)Auch; Beisatz: Hier: Kein Beschluss, der zwei voneinander getrennte Gegenstände erledigt, sodass der Teil, der in beiden Vorinstanzen konform entschieden wurde, gemäß Paragraph 528, Absatz 2, Ziffer 2, ZPO unanfechtbar wäre. (T68) Veröff: SZ 2014/110 TE OGH 2017-03-29 3 Ob 27/17t Beis wie T61 TE OGH 2017-05-10 3 Ob 21/17k Beis wie T60; Beis wie T61 TE OGH 2019-03-20 3 Ob 51/19z Beis wie T61; Beisatz: Hier: Gesonderte Geldstrafen wegen verschiedener Verstöße gegen das Unterlassungsgebot. (T69) TE OGH 2019-11-19 3 Ob 204/19z Beis wie T22; Beis wie T61; Beis wie T67 TE OGH 2022-03-29 10 ObS 34/22f Vgl; Beis wie T13 TE OGH 2025-11-26 3 Ob 153/25h Beisatz wie T61 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1957:RS0044257