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Europaius

2Ob393/57

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum30.10.1957 Geschäftszahl2Ob393/57 NormABGB §1191;

RechtssatzDie Haftung eines Gesellschafters nach § 1191 ABGB beschränkt sich nicht auf diejenige Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.Die Haftung eines Gesellschafters nach Paragraph 1191, ABGB beschränkt sich nicht auf diejenige Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

EntscheidungstexteTE OGH 1957/10/30 2 Ob 393/57 RechtssatznummerRS0026145

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.