2Ob464/57
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum30.10.1957 Geschäftszahl2Ob464/57; 6Ob840/81; 3Ob34/03a NormABGB §722;
RechtssatzDie über das Vorhandengewesensein eines Testamentes und seine allfällige zufällige Vernichtung bestehenden Zweifel sind nicht mit den Mitteln des außerstreitigen Verfahrens zu beheben, sondern es muß der Antragstellerin Gelegenheit geboten werden, die nach § 722 ABGB erforderlichen Beweise im Prozeß zu erbringen.Die über das Vorhandengewesensein eines Testamentes und seine allfällige zufällige Vernichtung bestehenden Zweifel sind nicht mit den Mitteln des außerstreitigen Verfahrens zu beheben, sondern es muß der Antragstellerin Gelegenheit geboten werden, die nach Paragraph 722, ABGB erforderlichen Beweise im Prozeß zu erbringen.
EntscheidungstexteTE OGH 1957/10/30 2 Ob 464/57 Veröff: EvBl 1958/18 S 46 = NZ 1958,61 TE OGH 1981/12/23 6 Ob 840/81 Auch; Beisatz: Hier: Frage, ob die Vernichtung des Testamentes als "Vertilgung" und als Widerruf anzusehen ist oder wegen mangelnder Testierfähigkeit als zufälliger Untergang im Sinne des § 722 ABGB. (T1) Auch; Beisatz: Hier: Frage, ob die Vernichtung des Testamentes als "Vertilgung" und als Widerruf anzusehen ist oder wegen mangelnder Testierfähigkeit als zufälliger Untergang im Sinne des Paragraph 722, ABGB. (T1) TE OGH 2004/01/28 3 Ob 34/03a RechtssatznummerRS0012799