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Europaius

2Ob646/57

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum03.01.1958 Geschäftszahl2Ob646/57 NormZPO §134 Z1;

ZPO §491;

RechtssatzIm Hinblick auf § 491 ZPO ist es kein Erstreckungsgrund, daß der Rechtsanwalt einer Partei am Erscheinen der Berufungsverhandlung verhindert ist.Im Hinblick auf Paragraph 491, ZPO ist es kein Erstreckungsgrund, daß der Rechtsanwalt einer Partei am Erscheinen der Berufungsverhandlung verhindert ist.

EntscheidungstexteTE OGH 1958/01/03 2 Ob 646/57 Veröff: JBl 1958,238 RechtssatznummerRS0036660

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