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{'item': '9Os133/58; 11Os23/63; 11Os196/65; 12Os150/68; 12Os67/70; 13Os78/77; 9Os83/77; 12Os161/79; 13Os113/84; 13Os50/01; 15Os117/06d; 14Os5/07b; 15O

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0099478 Entscheidungsdatum22.01.2025 Geschäftszahl9Os133/58; 11Os23/63; 11Os196/65; 12Os150/68; 12Os67/70; 13Os78/77; 9Os83/77; 12Os161/79; 13Os113/84; 13Os50/01; 15Os117/06d; 14Os5/07b; 15Os129/24w NormStPO §281 Abs1 Z4 B RechtssatzDie Ablehnung eines Antrages, die Hauptverhandlung zur Ausforschung und Vernehmung eines anderen Zeugen zu vertragen, dessen Ausforschung schon von der Gendarmerie erfolglos versucht worden ist, vermag den Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 4 StPO dann nicht herzustellen, wenn das Gegenteil von dem, was dieser Zeuge bestätigen soll, schon durch die Aussage anderer Zeugen erwiesen ist, und das Gericht mit Grund annehmen kann, daß die vorliegenden Beweise durch die Aussage des auszuforschenden Zeugen nicht erschüttert werden können.Die Ablehnung eines Antrages, die Hauptverhandlung zur Ausforschung und Vernehmung eines anderen Zeugen zu vertragen, dessen Ausforschung schon von der Gendarmerie erfolglos versucht worden ist, vermag den Nichtigkeitsgrund des Paragraph 281, Ziffer 4, StPO dann nicht herzustellen, wenn das Gegenteil von dem, was dieser Zeuge bestätigen soll, schon durch die Aussage anderer Zeugen erwiesen ist, und das Gericht mit Grund annehmen kann, daß die vorliegenden Beweise durch die Aussage des auszuforschenden Zeugen nicht erschüttert werden können. EntscheidungstexteTE OGH 1958-05-30 9 Os 133/58 Veröff: ZVR 1959/77 S 77 TE OGH 1963-03-28 11 Os 23/63 Beisatz: Vgl auch SSt XXVIII/4. (T1) Veröff: ZVR 1963/285 S 277 TE OGH 1965-11-30 11 Os 196/65 Ähnlich TE OGH 1969-03-07 12 Os 150/68 Ähnlich; Beisatz: Oder daß die beantragte Beweisaufnahme weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht ein ins Gewicht fallendes Ergebnis erwarten läßt. (T2) TE OGH 1970-04-29 12 Os 67/70 Beisatz: Hier: Erfolgloser Ausforschungsversuch durch Untersuchungsrichter. (T3) TE OGH 1977-06-23 13 Os 78/77 nur: Die Ablehnung eines Antrages, die Hauptverhandlung zur Ausforschung und Vernehmung eines anderen Zeugen zu vertragen, dessen Ausforschung schon von der Gendarmerie erfolglos versucht worden ist. (T4) TE OGH 1977-11-29 9 Os 83/77 nur T4; Veröff: SSt 48/91 TE OGH 1979-12-20 12 Os 161/79 nur T4 TE OGH 1984-10-02 13 Os 113/84 Vgl auch; Beisatz: Von vornherein unmögliche Beweisaufnahmen (flüchtiger Zeuge). (T5) TE OGH 2001-10-03 13 Os 50/01 TE OGH 2007-03-29 15 Os 117/06d Auch; nur T4; Beisatz: Hier: Antrag auf Ausforschung des Informanten eines als Zeugen vernommenen Zollbeamten, wobei der Zeuge bereits erklärt hat, sich an diesen nicht mehr erinnern zu können. (T6) TE OGH 2007-04-19 14 Os 5/07b Auch; Beisatz: Der Antrag auf Beischaffung von Videoaufzeichnungen aus dem Ausland lässt keine Klärung erwarten, zumal diese vom Untersuchungsrichter über österreichische Ermittler schon erfolglos versucht, und auch vom Antragsteller nicht dargelegt wurde, auf welche andere Weise die begehrten Aufnahmen hätten erlangt werden können. (T7) TE OGH 2025-01-22 15 Os 129/24w vgl; Beisatz wie T5 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1958:RS0099478

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.