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6Ob320/58

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum10.12.1958 Geschäftszahl6Ob320/58 NormABGB §168 A;

Rechtssatz§ 168 ABGB findet nicht nur bei unverschuldeter Bedürftigkeit der Kindesmutter Anwendung (Verschweigung der Schwangerschaft gegenüber dem Dienstgeber - Mutterschutz).Paragraph 168, ABGB findet nicht nur bei unverschuldeter Bedürftigkeit der Kindesmutter Anwendung (Verschweigung der Schwangerschaft gegenüber dem Dienstgeber - Mutterschutz).

EntscheidungstexteTE OGH 1958/12/10 6 Ob 320/58 Veröff: EvBl 1959/123 S 210 RechtssatznummerRS0048432

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