6Ob320/58
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum10.12.1958 Geschäftszahl6Ob320/58 NormABGB §168 A;
Rechtssatz§ 168 ABGB findet nicht nur bei unverschuldeter Bedürftigkeit der Kindesmutter Anwendung (Verschweigung der Schwangerschaft gegenüber dem Dienstgeber - Mutterschutz).Paragraph 168, ABGB findet nicht nur bei unverschuldeter Bedürftigkeit der Kindesmutter Anwendung (Verschweigung der Schwangerschaft gegenüber dem Dienstgeber - Mutterschutz).
EntscheidungstexteTE OGH 1958/12/10 6 Ob 320/58 Veröff: EvBl 1959/123 S 210 RechtssatznummerRS0048432