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{'item': ['6Ob350/58', '5Ob157/65', '1Ob161/66', '4Ob555/67', '3Ob10/71']}

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0011257 Entscheidungsdatum28.01.1959 Geschäftszahl6Ob350/58; 5Ob157/65; 1Ob161/66; 4Ob555/67; 3Ob10/71 NormABGB §440; ABGB §870; ABGB §1079 RechtssatzUnter Arglist, in welchem Fall allein von der Judikatur eine Anfechtung des Eigentumserwerbes nach erfolgter Verbücherung (§ 440 ABGB) zugelassen wird (SZ III 114, SZ X 82

  1. ua)kann nicht schlechthin jede bewußte und gewollte Rechtsverwirklichung ohne Bedachtnahme auf Rechte anderer verstanden werden, sondern nur - worauf schon in Spr. 59 (alt) die Entscheidung abgestellt wurde - ein betrügerisches Vorgehen. Der im Vorkaufsrecht Verletzte handelt nicht arglistig in obigem Sinn, wenn er zur Durchsetzung seiner sich aus § 1079 ABGB ergebenden Ansprüche den Liegenschaftseigentümer, der schon an einen anderen verkauft hatte, veranlaßt, mit ihm noch einen Kaufvertrag abzuschließen, der dann die Grundlage der bücherlichen Eintragung wurde.Unter Arglist, in welchem Fall allein von der Judikatur eine Anfechtung des Eigentumserwerbes nach erfolgter Verbücherung (Paragraph 440, ABGB) zugelassen wird (SZ römisch drei 114, SZ römisch zehn 82
  2. ua)kann nicht schlechthin jede bewußte und gewollte Rechtsverwirklichung ohne Bedachtnahme auf Rechte anderer verstanden werden, sondern nur - worauf schon in Spr. 59 (alt) die Entscheidung abgestellt wurde - ein betrügerisches Vorgehen. Der im Vorkaufsrecht Verletzte handelt nicht arglistig in obigem Sinn, wenn er zur Durchsetzung seiner sich aus Paragraph 1079, ABGB ergebenden Ansprüche den Liegenschaftseigentümer, der schon an einen anderen verkauft hatte, veranlaßt, mit ihm noch einen Kaufvertrag abzuschließen, der dann die Grundlage der bücherlichen Eintragung wurde. EntscheidungstexteTE OGH 1959-01-28 6 Ob 350/58 Veröff: SZ 32/14 TE OGH 1965-07-14 5 Ob 157/65 nur: Arglist, in welchem Fall allein von der Judikatur eine Anfechtung des Eigentumserwerbes nach erfolgter Verbücherung (§ 440 ABGB) zugelassen wird (SZ III 114, SZ X 82 ua). (T1)nur: Arglist, in welchem Fall allein von der Judikatur eine Anfechtung des Eigentumserwerbes nach erfolgter Verbücherung (Paragraph 440, ABGB) zugelassen wird (SZ römisch drei 114, SZ römisch zehn 82 ua). (T1) TE OGH 1966-06-23 1 Ob 161/66 nur T1 TE OGH 1967-12-12 4 Ob 555/67 nur: Unter Arglist, in welchem Fall allein von der Judikatur eine Anfechtung des Eigentumserwerbes nach erfolgter Verbücherung (§ 440 ABGB) zugelassen wird (SZ III 114, SZ X 82
  3. ua)kann nicht schlechthin jede bewußte und gewollte Rechtsverwirklichung ohnenur: Unter Arglist, in welchem Fall allein von der Judikatur eine Anfechtung des Eigentumserwerbes nach erfolgter Verbücherung (Paragraph 440, ABGB) zugelassen wird (SZ römisch drei 114, SZ römisch zehn 82
  4. ua)kann nicht schlechthin jede bewußte und gewollte Rechtsverwirklichung ohne Bedachtnahme auf Rechte anderer verstanden werden, sondern nur - worauf schon in Spr. 59 (alt) die Entscheidung abgestellt wurde - ein betrügerisches Vorgehen. (T2) TE OGH 1971-02-03 3 Ob 10/71 nur T2; Veröff: SZ 44/10 = EvBl 1971/250 S 462 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1959:RS0011257

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.