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3Ob140/59; 3Ob259/57; 5Ob131/72; 5Ob646/80; 1Ob653/83; 7Ob726/87; 6Ob739/87; 5Ob54/90; 4Ob506/91; 5Ob106/95; 6Ob605/95; 6Ob1702/95; 6Ob274/99h; 5Ob151

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0020438 Entscheidungsdatum11.12.2024 Geschäftszahl3Ob140/59; 3Ob259/57; 5Ob131/72; 5Ob646/80; 1Ob653/83; 7Ob726/87; 6Ob739/87; 5Ob54/90; 4Ob506/91; 5Ob106/95; 6Ob605/95; 6Ob1702/95; 6Ob274/99h; 5Ob151/01v; 1Ob259/01x; 1Ob16/03i; 5Ob74/20y; 8Ob57/21x; 10Ob25/23h; 6Ob101/24g NormABGB §1072 ABGB §1074 RechtssatzDie Vereinbarung eines Vorkaufsrechtes ist nicht nur im Falle des § 1072 ABGB zulässig; es kann auch selbständig durch Vertrag begründet werden. § 1074 ABGB findet jedoch auf jeden Fall Anwendung. Danach kann das Vorkaufsrecht weder einem Dritten abgetreten noch auf die Erben des Berechtigten übertragen werden; es ist ein unvererbliches Recht des Berechtigten.Die Vereinbarung eines Vorkaufsrechtes ist nicht nur im Falle des Paragraph 1072, ABGB zulässig; es kann auch selbständig durch Vertrag begründet werden. Paragraph 1074, ABGB findet jedoch auf jeden Fall Anwendung. Danach kann das Vorkaufsrecht weder einem Dritten abgetreten noch auf die Erben des Berechtigten übertragen werden; es ist ein unvererbliches Recht des Berechtigten. EntscheidungstexteTE OGH 1959-04-13 3 Ob 140/59 Veröff: EvBl 1959/202 S 348 = HBZ 1959,15,3 = HBZ 1959,16,3 TE OGH 1957-07-03 3 Ob 259/57 nur: Die Vereinbarung eines Vorkaufsrechtes ist nicht nur im Falle des § 1072 ABGB zulässig; es kann auch selbständig durch Vertrag begründet werden. (T1) Veröff: EvBl 1957/397nur: Die Vereinbarung eines Vorkaufsrechtes ist nicht nur im Falle des Paragraph 1072, ABGB zulässig; es kann auch selbständig durch Vertrag begründet werden. (T1) Veröff: EvBl 1957/397 TE OGH 1972-10-03 5 Ob 131/72 nur T1; Veröff: JBl 1974,204 = NZ 1973,181 = EvBl 1973/64 S 153 = MietSlg 24109 TE OGH 1980-10-28 5 Ob 646/80 Beisatz: Vereinbarungen, die das Vorkaufsrecht vererblich oder abtretbar machen wollen, sind daher unwirksam. Hier: Verpflichtung der Überbindung des Vorkaufsrechtes an einer Garage, die im Wohnungseigentum steht, an den Rechtsnachfolger. (T2) TE OGH 1983-06-15 1 Ob 653/83 nur T1; Veröff: SZ 56/96 TE OGH 1988-01-21 7 Ob 726/87 nur T1 TE OGH 1988-03-24 6 Ob 739/87 Vgl auch; Beis wie T2 TE OGH 1990-07-03 5 Ob 54/90 Auch TE OGH 1991-02-26 4 Ob 506/91 Auch; nur T1; Beisatz: Insbesondere kann ein Vorkaufsrecht auch durch Vertrag zugunsten eines Dritten oder Dritter eingeräumt werden. In diesem Fall bedarf es aber materiellrechtlich gar keiner Annahmeerklärung des begünstigten Dritten. (T3) Veröff: SZ 64/18 = EvBl 1991/88 S 384 = ecolex 1991,680 (Hoyer) = JBl 1991,518 TE OGH 1995-09-26 5 Ob 106/95 Vgl auch; Beisatz: Untergang des Vorkaufsrechtes, wenn jene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die das Grundbuch als Vorkaufsberechtigte ausweist, durch Verschmelzung erloschen ist (§ 96 GmbHG iVm § 226 Abs 4 AktG). (T4)Vgl auch; Beisatz: Untergang des Vorkaufsrechtes, wenn jene Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die das Grundbuch als Vorkaufsberechtigte ausweist, durch Verschmelzung erloschen ist (Paragraph 96, GmbHG in Verbindung mit Paragraph 226, Absatz 4, AktG). (T4) TE OGH 1995-08-22 6 Ob 605/95 Auch; Beisatz: Die Vorschrift des § 1074 ABGB ist zwingend. (T5)Auch; Beisatz: Die Vorschrift des Paragraph 1074, ABGB ist zwingend. (T5) TE OGH 1995-12-07 6 Ob 1702/95 nur: § 1074 ABGB findet jedoch auf jeden Fall Anwendung. Danach kann das Vorkaufsrecht weder einem Dritten abgetreten. (T6) Beis wie T4; Beis wie T5nur: Paragraph 1074, ABGB findet jedoch auf jeden Fall Anwendung. Danach kann das Vorkaufsrecht weder einem Dritten abgetreten. (T6) Beis wie T4; Beis wie T5 TE OGH 2000-04-13 6 Ob 274/99h Vgl auch; nur T1 TE OGH 2001-07-10 5 Ob 151/01v Auch TE OGH 2001-11-27 1 Ob 259/01x Beis wie T2 nur: Vereinbarungen, die das Vorkaufsrecht vererblich oder abtretbar machen wollen, sind daher unwirksam. (T7); Beisatz: Die Erstreckung des Vorkaufsrechts auf mehrere Vorkaufsfälle kann wirksam vereinbart werden. In der Erklärung des Verpflichteten, die Vorkaufsbelastung auf den Rechtsnachfolger zu überbinden, liegt keine unzulässige Verlängerung des Vorkaufsrechts. (T8) TE OGH 2003-03-25 1 Ob 16/03i Beis wie T5; Beis wie T7; Beis wie T8 TE OGH 2020-06-18 5 Ob 74/20y vgl; Beisatz wie T5 Anm: Veröff: SZ 2020/53Anmerkung, Veröff: SZ 2020/53 TE OGH 2021-06-25 8 Ob 57/21x Beis wie T7; Beisatz: Um die Unübertragbarkeit und die Unvererblichkeit nicht zu unterlaufen, ist es nach einhelliger Auffassung zur wirksamen Vereinbarung des Vorkaufsrechts erforderlich, die Berechtigten individuell bestimmt zu bezeichnen. (T9) TE OGH 2023-11-21 10 Ob 25/23h vgl; Beisatz nur wie T2 Beisatz: Hier: Vorkaufsrecht einer Stadtgemeinde, die einen anderen Vorkaufsberechtigten benennen können soll. (T10) TE OGH 2024-12-11 6 Ob 101/24g Beisatz wie T6; Beisatz wie T7 Beisatz: Hier: Vormietrecht (T11) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1959:RS0020438

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