5Ob243/59 (5Ob244/59)
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum20.05.1959 Geschäftszahl5Ob243/59 (5Ob244/59) NormABGB §685;
ZPO §228;
RechtssatzForderungen gehören nicht zu den im § 685 ABGB genannten Verlassenschaftsstücken, hinsichtlich deren ein Legat sofort fällig ist. Zulässigkeit einer Feststellungsklage vor Ablauf der einjährigen Frist des § 685 ABGB.Forderungen gehören nicht zu den im Paragraph 685, ABGB genannten Verlassenschaftsstücken, hinsichtlich deren ein Legat sofort fällig ist. Zulässigkeit einer Feststellungsklage vor Ablauf der einjährigen Frist des Paragraph 685, ABGB.
EntscheidungstexteTE OGH 1959/05/20 5 Ob 243/59 RechtssatznummerRS0015316