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Europaius

5Ob233/59 (5Ob234/59)

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum24.06.1959 Geschäftszahl5Ob233/59 (5Ob234/59) NormAußStrG §160;

RechtssatzDie in dieser Gesetzesstelle erwähnte Sicherstellung von Legaten kann niemals durch Sequestration, sondern nur auf die im § 1373 ABGB bestimmte Weise gefordert werden.Die in dieser Gesetzesstelle erwähnte Sicherstellung von Legaten kann niemals durch Sequestration, sondern nur auf die im Paragraph 1373, ABGB bestimmte Weise gefordert werden.

EntscheidungstexteTE OGH 1959/06/24 5 Ob 233/59 RechtssatznummerRS0008244

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