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Europaius

1Ob248/59

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum03.09.1959 Geschäftszahl1Ob248/59 NormABGB §246;

WG Art1;

WG Art7;

RechtssatzMinderjährige sind im Rahmen des § 246 ABGB wechselgeschäftsfähig. Die Wechselunterschriften Minderjähriger sind in diesem Rahmen gültig.Minderjährige sind im Rahmen des Paragraph 246, ABGB wechselgeschäftsfähig. Die Wechselunterschriften Minderjähriger sind in diesem Rahmen gültig.

EntscheidungstexteTE OGH 1959/09/03 1 Ob 248/59 Veröff: SZ 32/101 = EvBl 1959/357 S 600 = JBl 1960,47 RechtssatznummerRS0048932

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