RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.09.1959 Geschäftszahl1Ob264/59; 1Ob10/60; 1Ob13/62; 5Ob99/64; 5Ob147/70; 5Ob115/73; 3Ob209/74; 7Ob247/75; 2Ob517/79; 3Ob27/84; 3Ob591/84; 4Ob527/88; 6Ob569/88 (6Ob570/88); 4Ob597/88; 5Ob129/95; 10Ob1533/96; 7Ob313/98z; 1Ob3/02a NormEO §382 Z6 II6; RechtssatzZulässigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung eines Anspruches auf Erfüllung eines Liegenschaftskaufvertrages durch Anmerkung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes auf dieser Liegenschaft, obwohl sie bereits einem Dritten (vom Auftragsgegner) veräußert wurde. EntscheidungstexteTE OGH 1959/09/12 1 Ob 264/59 Veröff: EvBl 1959/384 S 633 = JBl 1960,52 TE OGH 1960/02/03 1 Ob 10/60 TE OGH 1962/01/24 1 Ob 13/62 Veröff: EvBl 1962/308 S 392 TE OGH 1964/04/16 5 Ob 99/64 TE OGH 1970/07/01 5 Ob 147/70 Beisatz: Das Sicherungsmittel des Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes nach § 382 EO kann nicht mehr erlassen werden, wenn das Eigentumsrecht des weiteren Käufers (Doppelkäufers) der Liegenschaft bereits grundbücherlich einverleibt wurde. (T1) Veröff: EvBl 1970/350 S 609 = SZ 43/119 = RZ 1970,203 = NZ 1971,121 Beisatz: Das Sicherungsmittel des Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes nach Paragraph 382, EO kann nicht mehr erlassen werden, wenn das Eigentumsrecht des weiteren Käufers (Doppelkäufers) der Liegenschaft bereits grundbücherlich einverleibt wurde. (T1) Veröff: EvBl 1970/350 S 609 = SZ 43/119 = RZ 1970,203 = NZ 1971,121 TE OGH 1973/06/27 5 Ob 115/73 TE OGH 1974/11/05 3 Ob 209/74 Beisatz: Ob die begehrte EV trotz noch nicht erfolgter Verbücherung der Veräußerung an einen Dritten die angestrebte Anspruchssicherung herbeiführen wird, unbeachtlich. (T2) TE OGH 1975/12/18 7 Ob 247/75 Beis wie T2; Veröff: JBl 1976,534 TE OGH 1979/04/03 2 Ob 517/79 TE OGH 1984/03/28 3 Ob 27/84 Beis wie T2; Beisatz: Eine gegenteilige Ansicht kann auch den Ausführungen von Heller-Berger-Stix 2749 nicht entnommen werden. (T3) TE OGH 1984/12/19 3 Ob 591/84 Vgl auch; Beis wie T1 TE OGH 1988/04/12 4 Ob 527/88 Vgl; Beis wie T1 TE OGH 1988/05/19 6 Ob 569/88 Vgl; Beisatz: Hier: § 382 Z 8 lit c EO. (T4)Vgl; Beisatz: Hier: Paragraph 382, Ziffer 8, Litera c, EO. (T4) TE OGH 1988/11/15 4 Ob 597/88 Vgl aber; Beis wie T1; Veröff: NZ 1989,128 TE OGH 1995/10/24 5 Ob 129/95 Vgl TE OGH 1996/03/26 10 Ob 1533/96 Vgl auch; TE OGH 1998/12/01 7 Ob 313/98z Vgl; Beisatz: Hier: Sicherung eines Teilungsanspruches eines Gesellschafters einer GesBR. (T5) Beisatz: Der Antrag auf Erlassung eines obligatorischen Verfügungsverbotes im Sinn des § 382 Abs 1 Z 5 EO ist trotz der bereits verbücherten Eigentumsübertragung an Dritte nicht zwecklos geworden, solange die Wiederbeschaffung der veräußerten Sache möglich und zumutbar ist. (T6) Vgl; Beisatz: Hier: Sicherung eines Teilungsanspruches eines Gesellschafters einer GesBR. (T5) Beisatz: Der Antrag auf Erlassung eines obligatorischen Verfügungsverbotes im Sinn des Paragraph 382, Absatz eins, Ziffer 5, EO ist trotz der bereits verbücherten Eigentumsübertragung an Dritte nicht zwecklos geworden, solange die Wiederbeschaffung der veräußerten Sache möglich und zumutbar ist. (T6) TE OGH 2002/01/29 1 Ob 3/02a Vgl aber; Beis wie T6; Beisatz: Dieser Grundsatz gilt jedoch nur, wenn nicht nur eine "bloß abstrakte" Möglichkeit der Rückerlangung vorliegt, sondern eine erheblich größere Wahrscheinlichkeit besteht, weil in einem die bücherliche Eigentumsübertragung anfechtbar oder eine Wiederbeschaffung vor allem auf Grund des Naheverhältnisses des Verkäufers zur Erwerberin in Betracht zu ziehen ist. (T7) RechtssatznummerRS0005174
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.