Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

2Ob333/60

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum30.08.1960 Geschäftszahl2Ob333/60 NormABGB §979;

VersVG §67;

RechtssatzZu den Bestimmungen, die einen Rückgriffsanspruch nach § 67 Abs 1 VersVG begründen können, gehört auch § 979 ABGB.Zu den Bestimmungen, die einen Rückgriffsanspruch nach Paragraph 67, Absatz eins, VersVG begründen können, gehört auch Paragraph 979, ABGB.

EntscheidungstexteTE OGH 1960/08/30 2 Ob 333/60 Veröff: ZVR 1961/111 S 87 RechtssatznummerRS0024107

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.