6Ob267/60
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum30.11.1960 Geschäftszahl6Ob267/60 NormEO §88 Abs3;
RechtssatzWenn der Gläubiger gemäß § 88 Abs 3 EO infolge Einverleibung seines vollstreckbaren Pfandrechtes auf einer Liegenschaft unmittelbar gegen den späteren Erwerber derselben Exekution führen kann, ist eine neuerliche Klage gegen den späterern Erwerber mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses abzuweisen (Klang in Klang 2.Auflage II S 513 zu § 466 ABGB).Wenn der Gläubiger gemäß Paragraph 88, Absatz 3, EO infolge Einverleibung seines vollstreckbaren Pfandrechtes auf einer Liegenschaft unmittelbar gegen den späteren Erwerber derselben Exekution führen kann, ist eine neuerliche Klage gegen den späterern Erwerber mangels eines Rechtsschutzbedürfnisses abzuweisen (Klang in Klang 2.Auflage römisch zwei S 513 zu Paragraph 466, ABGB).
EntscheidungstexteTE OGH 1960/11/30 6 Ob 267/60 RZ 1961,123 RechtssatznummerRS0002708