6Ob15/61
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum18.01.1961 Geschäftszahl6Ob15/61; 6Ob64/06i; 2Ob138/08w NormGmbHG §26; GmbHG §78 RechtssatzDie rechtsgültig vorgenommene Abtretung des Geschäftsanteiles erzeugt nur gegenüber der Gesellschaft, nicht aber gegenüber dem abtretenden Gesellschafter das Recht auf Eintragung des Überganges im Anteilsbuch.
EntscheidungstexteTE OGH 1961/01/18 6 Ob 15/61 Veröff: SZ 34/11 TE OGH 2006/04/06 6 Ob 64/06i Auch; Beisatz: Die Passivlegitimation der Gesellschaft für Klagen zur Durchsetzung der Eintragung eines Gesellschafters wird aus § 78 GmbHG abgeleitet. Wenngleich die Anmeldepflicht den Geschäftsführer trifft, ist doch Pflichtensubjekt in erster Linie die Gesellschaft. (T1); Beisatz: Die Möglichkeit, die Einleitung eines Zwangsstrafenverfahrens gemäß § 24 FBG beziehungsweise die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens anzuregen, bietet hiefür keinen tauglichen Ersatz, zumal dem Anreger in diesen Verfahren keine Parteirechte zukommen. (T2) Auch; Beisatz: Die Passivlegitimation der Gesellschaft für Klagen zur Durchsetzung der Eintragung eines Gesellschafters wird aus Paragraph 78, GmbHG abgeleitet. Wenngleich die Anmeldepflicht den Geschäftsführer trifft, ist doch Pflichtensubjekt in erster Linie die Gesellschaft. (T1); Beisatz: Die Möglichkeit, die Einleitung eines Zwangsstrafenverfahrens gemäß Paragraph 24, FBG beziehungsweise die Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens anzuregen, bietet hiefür keinen tauglichen Ersatz, zumal dem Anreger in diesen Verfahren keine Parteirechte zukommen. (T2) TE OGH 2008/08/14 2 Ob 138/08w Vgl; Auch Beis wie T1 RechtssatznummerRS0059677