6Ob180/61
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum10.05.1961 Geschäftszahl6Ob180/61 NormABGB §677;
RechtssatzUnter das Vermächtnis der Wohnung mit allem darin befindlichen Inventar im Sinne des § 677 ABGB fällt auch der Schmuck ( vgl GlU 1341 ).Unter das Vermächtnis der Wohnung mit allem darin befindlichen Inventar im Sinne des Paragraph 677, ABGB fällt auch der Schmuck ( vergleiche GlU 1341 ).
EntscheidungstexteTE OGH 1961/05/10 6 Ob 180/61 Veröff: SZ 34/73 RechtssatznummerRS0015312