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5Ob149/61

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum05.07.1961 Geschäftszahl5Ob149/61 NormABGB §540;

RechtssatzKeine Erbunwürdigkeit im Sinne des § 540 ABGB, wenn die an sich verbrecherische Tat nur die auf Privatklage zu verfolgende Übertretung der Veruntreuung nach den §§ 189, 463 StG bildet.Keine Erbunwürdigkeit im Sinne des Paragraph 540, ABGB, wenn die an sich verbrecherische Tat nur die auf Privatklage zu verfolgende Übertretung der Veruntreuung nach den Paragraphen 189, 463, StG bildet.

EntscheidungstexteTE OGH 1961/07/05 5 Ob 149/61 RechtssatznummerRS0104120

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.