6Ob386/61
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum18.10.1961 Geschäftszahl6Ob386/61; 6Ob666/79 (6Ob667/79); 1Ob725/81; 1Ob604/86; 7Ob283/02x NormABGB §1210;
RechtssatzEnthält die Satzung eines nicht auf Erwerb gerichteten Vereines keine Bestimmungen über die Beendigung der Mitgliedschaft oder die Ausschließung von Mitgliedern so kann analog der Bestimmung des § 1210 ABGB ein Ausschluß nur aus den dort angeführten Gründen erfolgen.Enthält die Satzung eines nicht auf Erwerb gerichteten Vereines keine Bestimmungen über die Beendigung der Mitgliedschaft oder die Ausschließung von Mitgliedern so kann analog der Bestimmung des Paragraph 1210, ABGB ein Ausschluß nur aus den dort angeführten Gründen erfolgen.
EntscheidungstexteTE OGH 1961/10/18 6 Ob 386/61 Veröff: EvBl 1962/208 S 239 = SZ 34/152 TE OGH 1980/01/23 6 Ob 666/79 Beisatz: Jagdgesellschaft (T1) TE OGH 1981/10/14 1 Ob 725/81 Beis wie T1; Veröff: EvBl 1982/187 S 638 TE OGH 1986/10/22 1 Ob 604/86 Vgl; Beis wie T1; Veröff: SZ 59/183 TE OGH 2003/02/12 7 Ob 283/02x Auch RechtssatznummerRS0022213