1Ob420/61
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum06.12.1961 Geschäftszahl1Ob420/61 NormABGB §615 Abs2;
RechtssatzDer im Wortlaut der testamentarischen Verfügung zum Ausdruck kommende Sinn, das Überleben der Vorerbin zur Bedingung der Nacherbschaft zu machen, schließt eine Anwendung des Abs 2 des § 615 ABGB aus.Der im Wortlaut der testamentarischen Verfügung zum Ausdruck kommende Sinn, das Überleben der Vorerbin zur Bedingung der Nacherbschaft zu machen, schließt eine Anwendung des Absatz 2, des Paragraph 615, ABGB aus.
EntscheidungstexteTE OGH 1961/12/06 1 Ob 420/61 RechtssatznummerRS0015260