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Europaius

1Ob29/62

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum07.02.1962 Geschäftszahl1Ob29/62 NormABGB §1217;

NZwG §1 Abs1 lita;

RechtssatzEine Vereinbarung, mit der ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Wohnungseigentum dauernd, also nicht nur für die Dauer der Ehe überträgt, gehört zu den Ehepakten im Sinne des § 1217 ABGB, wenn die Übertragung in Absicht auf die eheliche Verbindung geschlossen wird.Eine Vereinbarung, mit der ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Wohnungseigentum dauernd, also nicht nur für die Dauer der Ehe überträgt, gehört zu den Ehepakten im Sinne des Paragraph 1217, ABGB, wenn die Übertragung in Absicht auf die eheliche Verbindung geschlossen wird.

EntscheidungstexteTE OGH 1962/02/07 1 Ob 29/62 Veröff: ImmZ 1962,204 = RZ 1962,138 = EvBl 1962/263 S 322 RechtssatznummerRS0025906

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