Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

5Ob171/62

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum13.09.1962 Geschäftszahl5Ob171/62 NormABGB §1052 B3;

ABGB 31086;

RechtssatzDer Geschäftsherr hat dem Dritten das Kraftfahrzeug nicht herausgegeben, wenn er dieses einem Autohändler zum "komissionsweisen Verkauf ohne Fristsetzung im Sinne des § 1086 ABGB übergeben und sich die Übergabe der Kraftfahrzeugpapiers bis zur Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten hat, der Autohändler sich aber weigert, ihm den bereits erhaltenen Kaufpreis zu überweisen.Der Geschäftsherr hat dem Dritten das Kraftfahrzeug nicht herausgegeben, wenn er dieses einem Autohändler zum "komissionsweisen Verkauf ohne Fristsetzung im Sinne des Paragraph 1086, ABGB übergeben und sich die Übergabe der Kraftfahrzeugpapiers bis zur Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten hat, der Autohändler sich aber weigert, ihm den bereits erhaltenen Kaufpreis zu überweisen.

EntscheidungstexteTE OGH 1962/09/13 5 Ob 171/62 Veröff: RZ 1962,276 RechtssatznummerRS0025275

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.