1Ob258/62
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.12.1962 Geschäftszahl1Ob258/62 NormABGB §1247;
RechtssatzFür die Frage des Schenkungswiderrufes nach § 1247 ABGB kommt es nicht darauf an, welchen Verlobten das größere Verschulden an der Auflösung des Verlöbnisses trifft, sondern nur darauf, daß die Ehe ohne Verschulden des die Schenkung zurückfordernden Teiles nicht zustandegekommen ist.Für die Frage des Schenkungswiderrufes nach Paragraph 1247, ABGB kommt es nicht darauf an, welchen Verlobten das größere Verschulden an der Auflösung des Verlöbnisses trifft, sondern nur darauf, daß die Ehe ohne Verschulden des die Schenkung zurückfordernden Teiles nicht zustandegekommen ist.
EntscheidungstexteTE OGH 1962/12/12 1 Ob 258/62 Veröff: EvBl 1963/201 S 291 RechtssatznummerRS0025629