6Ob330/62 (6Ob331/62)
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum19.12.1962 Geschäftszahl6Ob330/62 (6Ob331/62) NormABGB §904 I;ABGB §904 römisch eins;
ABGB §1417;
RechtssatzWenngleich § 1417 ABGB eine Ausdehnung der im § 904 ABGB für Kontraktsobligationen gegebenen Regeln über die Erfüllungszeit auch auf ausservertragliche Obligationen grundsätzlich zuläßt, so darf doch in der letzteren Gesetzesstelle genannten Fällen nur die Erfüllungszeit, nicht aber die Erfüllung selbst im ungewissen gelassen sein. Es muß also vor allem eine unbedingte Verpflichtung festgestellt sein, dann erst kann § 904 ABGB zur Anwendung gelangen.Wenngleich Paragraph 1417, ABGB eine Ausdehnung der im Paragraph 904, ABGB für Kontraktsobligationen gegebenen Regeln über die Erfüllungszeit auch auf ausservertragliche Obligationen grundsätzlich zuläßt, so darf doch in der letzteren Gesetzesstelle genannten Fällen nur die Erfüllungszeit, nicht aber die Erfüllung selbst im ungewissen gelassen sein. Es muß also vor allem eine unbedingte Verpflichtung festgestellt sein, dann erst kann Paragraph 904, ABGB zur Anwendung gelangen.
EntscheidungstexteTE OGH 1962/12/19 6 Ob 330/62 Veröff: EvBl 1963/185 S 268 RechtssatznummerRS0017590