7Ob42/63
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum06.03.1963 Geschäftszahl7Ob42/63 NormABGB §1119;
RechtssatzDie Anwendung des § 1119 ABGB ist ausgeschlossen, wenn die Räumung des Mietgegenstandes für den Fall des Unterganges desselben bzw für den Fall eines behördlichen Räumungsauftrages im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen wurde.Die Anwendung des Paragraph 1119, ABGB ist ausgeschlossen, wenn die Räumung des Mietgegenstandes für den Fall des Unterganges desselben bzw für den Fall eines behördlichen Räumungsauftrages im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen wurde.
EntscheidungstexteTE OGH 1963/03/06 7 Ob 42/63 Veröff: MietSlg 15118 RechtssatznummerRS0025958