Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

4Ob92/63

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum29.10.1963 Geschäftszahl4Ob92/63; 4Ob40/79 NormArbGerG §25 Abs1 Z3 E;

ZPO §328;

RechtssatzDie Vorschrift des § 328 ZPO ist auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren bei Einsprache einer Partei gegen die Verlesung der Protokolle über die in erster Instanz aufgenommenen Beweise anzuwenden.Die Vorschrift des Paragraph 328, ZPO ist auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren bei Einsprache einer Partei gegen die Verlesung der Protokolle über die in erster Instanz aufgenommenen Beweise anzuwenden.

EntscheidungstexteTE OGH 1963/10/29 4 Ob 92/63 Veröff: EvBl 1964/83 S 128 = Arb 7841 TE OGH 1979/05/29 4 Ob 40/79 RechtssatznummerRS0040606

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.