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1Ob183/63

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum06.12.1963 Geschäftszahl1Ob183/63 NormABGB §1372;

RechtssatzZur Frage der Fortgeltung des HfD vom 24.12.1816, JGS 1305 (Verbot des sogenannten pactum antichreticum auch außerhalb einer Hypothekenbestellung - § 1372 ABGB). Unzulässigkeit einer analogen Anwendung dieses HfD auf ein rein obligatorisches, einem Fruchtgenuß ähnliches Rechtsverhältnis, da für den durch das HfD angestrebten Zweck (Verhinderung einer Bewucherung) durch § 879 Abs 2 Z 4 ABGB die nötige Vorsorge getroffen ist.Zur Frage der Fortgeltung des HfD vom 24.12.1816, JGS 1305 (Verbot des sogenannten pactum antichreticum auch außerhalb einer Hypothekenbestellung - Paragraph 1372, ABGB). Unzulässigkeit einer analogen Anwendung dieses HfD auf ein rein obligatorisches, einem Fruchtgenuß ähnliches Rechtsverhältnis, da für den durch das HfD angestrebten Zweck (Verhinderung einer Bewucherung) durch Paragraph 879, Absatz 2, Ziffer 4, ABGB die nötige Vorsorge getroffen ist.

EntscheidungstexteTE OGH 1963/12/06 1 Ob 183/63 RechtssatznummerRS0032426

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