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7Ob329/63

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum11.12.1963 Geschäftszahl7Ob329/63; 1Ob33/84; 5Ob527/91; 1Ob279/06w NormABGB §807;

RechtssatzDurch § 807 ABGB wird die Rechtswohltat des Inventars auch dem unbedingt erbserklärten Erben unbegrenzt eingeräumt, wenn das Inventar (hier: wegen minderjähriger Erben) vor der Einantwortung errichtet wurde.Durch Paragraph 807, ABGB wird die Rechtswohltat des Inventars auch dem unbedingt erbserklärten Erben unbegrenzt eingeräumt, wenn das Inventar (hier: wegen minderjähriger Erben) vor der Einantwortung errichtet wurde.

EntscheidungstexteTE OGH 1963/12/11 7 Ob 329/63 Veröff: SZ 36/157 = EvBl 1964/200 S 295 TE OGH 1984/11/14 1 Ob 33/84 Auch; Veröff: NZ 1986,62 = SZ 57/172 TE OGH 1991/06/11 5 Ob 527/91 Auch TE OGH 2007/02/27 1 Ob 279/06w Beisatz: Das Recht, selbst die Inventarisierung der Verlassenschaft zu verlangen und so der unbeschränkten persönlichen Haftung zu entgehen, steht dem unbedingt erbserklärten Erben nicht zu. (T1) RechtssatznummerRS0111972

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.