8Ob5/64
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum14.01.1964 Geschäftszahl8Ob5/64 NormZPO §31;
ZPO §32;
ZPO §33;
RechtssatzDie einem Rechtsanwalt erteilte Spezialvollmacht zur Stellung (Fertigung) eines in einem Rechtsstreit gestellten Antrages hat dem Gericht und Prozeßgegner gegenüber den Umfang einer - allenfalls gemäß § 32 ZPO beschränkten - Prozeßvollmacht.Die einem Rechtsanwalt erteilte Spezialvollmacht zur Stellung (Fertigung) eines in einem Rechtsstreit gestellten Antrages hat dem Gericht und Prozeßgegner gegenüber den Umfang einer - allenfalls gemäß Paragraph 32, ZPO beschränkten - Prozeßvollmacht.
EntscheidungstexteTE OGH 1964/01/14 8 Ob 5/64 Veröff: EvBl 1964/209 S 298 = SZ 37/9 RechtssatznummerRS0035973