Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

6Ob251/64

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum07.10.1964 Geschäftszahl6Ob251/64 NormABGB §570;

ABGB §571;

RechtssatzEin allein auf Gedächtnislücken des Erblassers beruhendes Verkennen des tatsächlichen Umfanges des frei verfügbaren Vermögens durch den Testator ist als ein Fall der irrtümlichen Bezeichnung ( falsa demonstratio ) im Sinne des § 571 ABGB anzusehen.Ein allein auf Gedächtnislücken des Erblassers beruhendes Verkennen des tatsächlichen Umfanges des frei verfügbaren Vermögens durch den Testator ist als ein Fall der irrtümlichen Bezeichnung ( falsa demonstratio ) im Sinne des Paragraph 571, ABGB anzusehen.

EntscheidungstexteTE OGH 1964/10/07 6 Ob 251/64 Veröff: EvBl 1965/236 S 348 = SZ 37/136 RechtssatznummerRS0015408

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.