8Ob84/65
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum06.04.1965 Geschäftszahl8Ob84/65 NormABGB §520;
RechtssatzBei Überlassung eines Unternehmens zur Aufrechterhaltung der Existenz des Berechtigten wird ein einem Fruchtgenuß ähnliches Rechtsverhältnis begründet. Der Eigentümer des Unternehmens kann daher in analoger Anwendung der Bestimmung des § 520 ABGB die Sicherstellung der Substanz nicht aber die Aufhebung des Vertrages analog den Bestimmungen des § 1118 ABGB verlangen ( ähnlich 1 Ob 183/63 ).Bei Überlassung eines Unternehmens zur Aufrechterhaltung der Existenz des Berechtigten wird ein einem Fruchtgenuß ähnliches Rechtsverhältnis begründet. Der Eigentümer des Unternehmens kann daher in analoger Anwendung der Bestimmung des Paragraph 520, ABGB die Sicherstellung der Substanz nicht aber die Aufhebung des Vertrages analog den Bestimmungen des Paragraph 1118, ABGB verlangen ( ähnlich 1 Ob 183/63 ).
EntscheidungstexteTE OGH 1965/04/06 8 Ob 84/65 Veröff: SZ 38/56 RechtssatznummerRS0015053