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Europaius

12Os98/65

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum10.09.1965 Geschäftszahl12Os98/65 NormABGB §323;

StG §171;

StPO §375 ff;

RechtssatzDie Strafgerichte sind in der freien Würdigung des bedenklichen Charakters des Besitzers gewisser Gegenstände durch einen Angeklagten weder durch § 323 ABGB noch durch eine andere Rechtsvermutung beschränkt.Die Strafgerichte sind in der freien Würdigung des bedenklichen Charakters des Besitzers gewisser Gegenstände durch einen Angeklagten weder durch Paragraph 323, ABGB noch durch eine andere Rechtsvermutung beschränkt.

EntscheidungstexteTE OGH 1965/09/10 12 Os 98/65 EvBl 1966/144 S 188 = SSt 36/48 RechtssatznummerRS0010163

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