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{'item': '7Ob183/66; 7Ob228/72; 6Ob18/89; 6Ob19/89; 6Ob8/90; 6Ob14/07p; 6Ob35/07a; 6Ob168/07k; 6Ob167/07p; 6Ob32/15x; 6Ob154/18t; 6Ob102/19x; 6Ob33/20

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0006938 Entscheidungsdatum21.02.2024 Geschäftszahl7Ob183/66; 7Ob228/72; 6Ob18/89; 6Ob19/89; 6Ob8/90; 6Ob14/07p; 6Ob35/07a; 6Ob168/07k; 6Ob167/07p; 6Ob32/15x; 6Ob154/18t; 6Ob102/19x; 6Ob33/20a; 6Ob39/21k; 6Ob38/21p; 6Ob112/21w; 6Ob114/21i; 6Ob73/22m; 6Ob99/23m NormAußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 AußStrG §9 FBG §15 Abs1 GmbHG §16 GmbHG §30b Abs3 RechtssatzWird einem im Gesellschaftsvertrag zum Geschäftsführer bestellten Gesellschafter, der nach dem Vertrag nur aus wichtigen Gründen abberufen werden darf, die Geschäftsführung entzogen, so kann er die Verfügung des Registergerichtes oder der höheren Instanz, durch die die auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung sich ergebende Eintragung angeordnet wird, nicht mit Rekurs anfechten. EntscheidungstexteTE OGH 1966-11-03 7 Ob 183/66 Veröff: EvBl 1967/133 S 153 = NZ 1967,108 = HS 5583 TE OGH 1972-10-25 7 Ob 228/72 Veröff: HS 8469

(9)TE OGH 1989-11-16 6 Ob 18/89 TE OGH 1989-12-21 6 Ob 19/89 NZ 1991,13 TE OGH 1990-04-26 6 Ob 8/90 Beisatz hier: Abberufung eines "geborenen Liquidators" durch Beschluss der Gesellschafter. (T1) Veröff: ecolex 1990,484 TE OGH 2007-02-15 6 Ob 14/07p Vgl auch; Beisatz: Aufsichtsratsmitgliedern einer GmbH kommt im Verfahren betreffend ihre Eintragung oder Löschung im Firmenbuch keine Rekurslegitimation zu. (T2) TE OGH 2007-03-16 6 Ob 35/07a TE OGH 2007-09-13 6 Ob 168/07k Auch; Beisatz: Hier: Keine Rekurslegitimation des Gesellschafter-Geschäftsführers gegen Eintragung seiner Abberufung. (T3) TE OGH 2007-09-13 6 Ob 167/07p Beisatz: Hier: Löschung als Geschäftsführer beruht auf seinem (behaupteten) Rücktritt. (T4) Beisatz: Dem Beschluss des Firmenbuchgerichts auf Eintragung der Abberufung kommt keine rechtsbegründende, sondern nur deklarative Wirkung zu. Sie äußert nur im Rahmen des §15UGB und des §17 Abs3GmbHG Rechtswirkungen und berührt die tatsächliche rechtliche Stellung eines allenfalls entgegen der wahren Rechtslage zu Unrecht in das Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführers nicht. (T5) TE OGH 2015-04-27 6 Ob 32/15x Auch; Beis wie T3; Beis ähnlich wie T5; Beisatz: Die Abberufung des Geschäftsführers und die Neubestellung einer anderen Person zum Geschäftsführer bleibt solange bestehen, bis der Generalversammlungsbeschluss allenfalls durch Urteil umgestoßen wird. (T6) TE OGH 2018-08-31 6 Ob 154/18t Vgl; Beisatz: Ein Geschäftsführer ist dann rekurslegitimiert, wenn es um seine Eintragung als Geschäftsführer geht und die Wirksamkeit des Bestellungsvorgangs Gegenstand der Überprüfung durch das Firmenbuchgericht war. (T7) TE OGH 2019-09-24 6 Ob 102/19x Vgl; Beis wie T7 TE OGH 2020-10-22 6 Ob 33/20a Vgl; Beis wie T3; Beis wie T5; Beisatz: Ihm steht vielmehr der streitige Rechtsweg – die Bekämpfung des Gesellschafterbeschlusses über seine Abberufung – offen. (T8) Beisatz: Die Rechtsmittellegitimation ist auch bei einer „Abberufung“ durch einen rechtlich von Vornherein wirkungslosen Scheinbeschluss zu versagen. Der Geschäftsführer kann diesfalls weiterhin namens der von ihm vertretenen GmbH Rekurs gegen den Löschungsbeschluss erheben. (T9) TE OGH 2021-03-15 6 Ob 39/21k Vgl; Beisatz: Dem abberufenen Geschäftsführer kommt im eigenen Namen keine Legitimation zur Bekämpfung des Beschlusses des Firmenbuchgerichts auf Löschung seiner Funktion zu, weil diese Eintragung nicht rechtsbegründend, sondern nur deklarativ wirkt und ihm keine eigenen firmenbuchrechtlichen Rechte, die durch die Abberufung tangiert wären, zukommen. (T10) TE OGH 2021-03-15 6 Ob 38/21p Vgl; Beisatz: Dem abberufenen Geschäftsführer kommt im eigenen Namen keine Legitimation zur Bekämpfung des Beschlusses des Firmenbuchgerichts auf Löschung seiner Funktion zu, weil diese Eintragung nicht rechtsbegründend, sondern nur deklarativ wirkt und ihm keine eigenen firmenbuchrechtlichen Rechte, die durch die Abberufung tangiert wären, zukommen. (T11) TE OGH 2021-06-23 6 Ob 112/21w Vgl; Beis wie T5 TE OGH 2021-06-23 6 Ob 114/21i Vgl; Beis wie T5 TE OGH 2022-05-18 6 Ob 73/22m Vgl; Beis wie T3 TE OGH 2024-02-21 6 Ob 99/23m vgl; Beisatz: Hier: Anmeldung der Änderung der Vertretungsbefugnis von selbstständiger zu kollektiver Vertretungsbefugnis. (T12); Beisatz wie T3 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1966:RS0006938

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.