1Ob116/67
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum15.06.1967 Geschäftszahl1Ob116/67 NormABGB §1237;
RechtssatzDie Vermutung des § 1237 ABGB gilt nur bis zur Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft, worunter auch die tatsächliche Auflösung der Haushaltsgemeinschaft fällt.Die Vermutung des Paragraph 1237, ABGB gilt nur bis zur Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft, worunter auch die tatsächliche Auflösung der Haushaltsgemeinschaft fällt.
EntscheidungstexteTE OGH 1967/06/15 1 Ob 116/67 Veröff: EFSlg 8410 RechtssatznummerRS0025769