2Ob251/67
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum07.09.1967 Geschäftszahl2Ob251/67 NormABGB §1308;
Rechtssatz§ 1308 ABGB ist sinngemäß auch auf die Verletzung eines Kindes unter sieben Jahren durch fremdes Verschulden anzuwenden, was eine Schadensteilung nach § 1304 ABGB ausschließen kann.Paragraph 1308, ABGB ist sinngemäß auch auf die Verletzung eines Kindes unter sieben Jahren durch fremdes Verschulden anzuwenden, was eine Schadensteilung nach Paragraph 1304, ABGB ausschließen kann.
EntscheidungstexteTE OGH 1967/09/07 2 Ob 251/67 Veröff: JBl 1968,201 = ZVR 1968/156 = EFSlg 8425 RechtssatznummerRS0027306