1Ob110/67
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum15.09.1967 Geschäftszahl1Ob110/67 NormABGB §414;
RechtssatzEine Verarbeitung im Sinne des § 414 ABGB liegt nicht vor, wenn hiedurch weder die Zweckbestimmung der ursprünglichen Sache noch ihre Brauchbarkeit verändert wird.Eine Verarbeitung im Sinne des Paragraph 414, ABGB liegt nicht vor, wenn hiedurch weder die Zweckbestimmung der ursprünglichen Sache noch ihre Brauchbarkeit verändert wird.
EntscheidungstexteTE OGH 1967/09/15 1 Ob 110/67 EvBl 1968/174 S 293 RechtssatznummerRS0012011