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Europaius

7Ob151/67

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum25.10.1967 Geschäftszahl7Ob151/67; 7Ob585/87 NormJN §88 Abs2 B;

RechtssatzDie Voraussetzung des gleichzeitigen "Einlangens" von Ware und Faktura ist dann gegeben, wenn die Ware mit der Faktura dem Spediteur übergeben wird, der über Auftrag des Bestellers die Ware samt Faktura übernimmt und damit für den Besteller nach § 429 ABGB Eigentum erwirbt.Die Voraussetzung des gleichzeitigen "Einlangens" von Ware und Faktura ist dann gegeben, wenn die Ware mit der Faktura dem Spediteur übergeben wird, der über Auftrag des Bestellers die Ware samt Faktura übernimmt und damit für den Besteller nach Paragraph 429, ABGB Eigentum erwirbt.

EntscheidungstexteTE OGH 1967/10/25 7 Ob 151/67 TE OGH 1987/05/14 7 Ob 585/87 Veröff: RZ 1987/74 S 275 = IPRE 2/212 RechtssatznummerRS0046880

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.