8Ob33/68
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum06.02.1968 Geschäftszahl8Ob33/68 NormZPO §405 DIIId;
RechtssatzDas Klagebegehren auf Abschluß eines Kaufvertrages, der überdies eine Lastenfreistellungsverpflichtung enthält, stellt gegenüber dem auf dem Gesetze selbst (§ 1079 ABGB) beruhenden Begehren auf Abforderung der Grundstücke, sei es auch Zug um Zug gegen Zahlung des Einlösungspreises, nicht ein "Minus" sondern ein "aliud" dar.Das Klagebegehren auf Abschluß eines Kaufvertrages, der überdies eine Lastenfreistellungsverpflichtung enthält, stellt gegenüber dem auf dem Gesetze selbst (Paragraph 1079, ABGB) beruhenden Begehren auf Abforderung der Grundstücke, sei es auch Zug um Zug gegen Zahlung des Einlösungspreises, nicht ein "Minus" sondern ein "aliud" dar.
EntscheidungstexteTE OGH 1968/02/06 8 Ob 33/68 RechtssatznummerRS0041049