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Europaius

6Ob75/68

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum03.04.1968 Geschäftszahl6Ob75/68 NormABGB §246;

RechtssatzDer Unterhaltsanspruch der minderjährigen Ehefrau stellt kein durch eigenen Fleiß erlangtes Einkommen im Sinne des § 246 ABGB dar.Der Unterhaltsanspruch der minderjährigen Ehefrau stellt kein durch eigenen Fleiß erlangtes Einkommen im Sinne des Paragraph 246, ABGB dar.

EntscheidungstexteTE OGH 1968/04/03 6 Ob 75/68 Veröff: EvBl 1968/376 S 602 RechtssatznummerRS0048929

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