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Europaius

7Ob100/68

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum29.05.1968 Geschäftszahl7Ob100/68 NormZPO §596;

RechtssatzDie Unverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens kann nicht mit Klage nach § 596 ZPO geltend gemacht werden.Die Unverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens kann nicht mit Klage nach Paragraph 596, ZPO geltend gemacht werden.

EntscheidungstexteTE OGH 1968/05/29 7 Ob 100/68 RechtssatznummerRS0045135

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