7Ob213/68
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum06.11.1968 Geschäftszahl7Ob213/68 NormABGB §1392 A;
ABGB §1396;
RechtssatzDie Verständigung von der Zession kann schon erfolgen, bevor die beabsichtigte Zession tatsächlich durchgeführt, dh im Sinne des § 1392 ABGB vom Zessionar angenommen wird. Allerdings hat die Verständigung erst dann rechtliche Wirkung im Sinne des § 1396 ABGB, wenn die Zession später tatsächlich erfolgt.Die Verständigung von der Zession kann schon erfolgen, bevor die beabsichtigte Zession tatsächlich durchgeführt, dh im Sinne des Paragraph 1392, ABGB vom Zessionar angenommen wird. Allerdings hat die Verständigung erst dann rechtliche Wirkung im Sinne des Paragraph 1396, ABGB, wenn die Zession später tatsächlich erfolgt.
EntscheidungstexteTE OGH 1968/11/06 7 Ob 213/68 Veröff: JBl 1969,444 = EvBl 1969/97 S 155 = QuHGZ 1969,185 RechtssatznummerRS0032655