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OGH Rechtssatz RS0015352 (8Ob268/68 (8Ob269/68) u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0015352 Entscheidungsdatum19.11.2024 Geschäftszahl8Ob268/68 (8Ob269/68); 2Ob168/24f NormABGB §717 RechtssatzDas Zerreißen eines Testaments als Ergebnis einer durch Wahnvorstellungen krankhaft veränderten Willensbildung stellt daher keinen gültigen Widerruf dar.

EntscheidungstexteTE OGH 1968-11-26 8 Ob 268/68 Veröff: NZ 1969,188 TE OGH 2024-11-19 2 Ob 168/24f vgl; Beisatz: Für einen Widerruf braucht es gemäß § 718 ABGB grundsätzlich die Testierfähigkeit des Erblassers, das hat auch für einen stillschweigenden Widerruf zu gelten. (T1)vgl; Beisatz: Für einen Widerruf braucht es gemäß Paragraph 718, ABGB grundsätzlich die Testierfähigkeit des Erblassers, das hat auch für einen stillschweigenden Widerruf zu gelten. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1968:RS0015352

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