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2Ob404/67

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum04.12.1968 Geschäftszahl2Ob404/67; 4Ob369/75 (4Ob370/75); 1Ob741/80; 9ObA3/93; 2Ob529/94 NormABGB §1035 ff;

RechtssatzRechtsfolgen der sogenannten "unechten Geschäftsführung" ohne Auftrag.

EntscheidungstexteTE OGH 1968/12/04 2 Ob 404/67 Veröff: EvBl 1969/156 S 238 TE OGH 1976/05/11 4 Ob 369/75 Veröff: EvBl 1977/17 S 41 = GRURInt 1977,337 = JBl 1977,423 TE OGH 1980/12/17 1 Ob 741/80 Beisatz: Bei der der bewußte unredlich oder fahrlässig Handelnde wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag zu behandeln ist und damit in analoger Anwendung des § 1039 ABGB auf Rechnungslegung in Anspruch genommen werden kann. (T1) Beisatz: Bei der der bewußte unredlich oder fahrlässig Handelnde wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag zu behandeln ist und damit in analoger Anwendung des Paragraph 1039, ABGB auf Rechnungslegung in Anspruch genommen werden kann. (T1) TE OGH 1993/02/10 9 ObA 3/93 Vgl auch TE OGH 1996/03/28 2 Ob 529/94 Auch RechtssatznummerRS0027970

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