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8Ob92/69

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum13.05.1969 Geschäftszahl8Ob92/69 NormABGB §543;

Rechtssatz§ 543 ABGB. findet auch Anwendung auf Testament zugunsten der langjährigen Lebensgefährtin, das lange nach der Scheidung erreichtet wurde und nach dieser erworbenes Vermögen zum Gegenstand hat ( abweichend von Klang-Komm. ).Paragraph 543, ABGB. findet auch Anwendung auf Testament zugunsten der langjährigen Lebensgefährtin, das lange nach der Scheidung erreichtet wurde und nach dieser erworbenes Vermögen zum Gegenstand hat ( abweichend von Klang-Komm. ).

EntscheidungstexteTE OGH 1969/05/13 8 Ob 92/69 Veröff: EvBl 1970/19 S 37 = NZ 1970,42 RechtssatznummerRS0014967

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