6Ob226/69
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum01.10.1969 Geschäftszahl6Ob226/69; 4Ob516/74 NormABGB §543;
RechtssatzDie Bestimmungen des § 543 ABGB, sind einschränkend auszulegen. Geständnis liegt nur vor, wenn zugegeben wird, daß der GV trotzt Kenntnis des Umstandes, daß der Partner verheiratet ist, vollzogen wurde.Die Bestimmungen des Paragraph 543, ABGB, sind einschränkend auszulegen. Geständnis liegt nur vor, wenn zugegeben wird, daß der GV trotzt Kenntnis des Umstandes, daß der Partner verheiratet ist, vollzogen wurde.
EntscheidungstexteTE OGH 1969/10/01 6 Ob 226/69 DZ 42/144 ( hiezu krit Pfersmann in ÖJZ 1973,310 P Cb ) TE OGH 1974/03/26 4 Ob 516/74 SZ 47/36 RechtssatznummerRS0012274