OGH Rechtssatz RS0033247 (5Ob310/69)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0033247 Entscheidungsdatum17.12.1969 Geschäftszahl5Ob310/69; 8Ob79/12v NormABGB §1414 RechtssatzGeht die Möglichkeit einer genauen Erforschung des Parteiwillens darüber ab, ob die Hingabe einer Sache an Zahlungsstatt, zahlungshalber oder nur zur Sicherung geschah, dann wird von einem entgeltlichen Geschäft durch Hingabe an Zahlungsstatt im Sinn des § 1414 ABGB nicht ausgegangen werden können. (Hier wurde jedoch die Übergabe eines Sparbuches an Zahlungsstatt festgestellt und dem Klagebegehren auf Bekanntgabe des Losungswortes stattgegeben).Geht die Möglichkeit einer genauen Erforschung des Parteiwillens darüber ab, ob die Hingabe einer Sache an Zahlungsstatt, zahlungshalber oder nur zur Sicherung geschah, dann wird von einem entgeltlichen Geschäft durch Hingabe an Zahlungsstatt im Sinn des Paragraph 1414, ABGB nicht ausgegangen werden können. (Hier wurde jedoch die Übergabe eines Sparbuches an Zahlungsstatt festgestellt und dem Klagebegehren auf Bekanntgabe des Losungswortes stattgegeben).
EntscheidungstexteTE OGH 1969-12-17 5 Ob 310/69 TE OGH 2012-07-26 8 Ob 79/12v