Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

6Ob24/71

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum10.02.1971 Geschäftszahl6Ob24/71; 6Ob188/72; 5Ob122/73; 1Ob633/78; 5Ob778/80; 7Ob708/86; 1Ob523/92; 3Ob124/91 NormABGB §905 IC;

ABGB §918 Ib2;

ABGB §1062;

ABGB §1419;

RechtssatzTrotz des Annahmeverzuges des Käufers bleiben der Kaufvertrag und die aus ihm entstandenen Verpflichtungen, abgesehen von den den säumigen Käufer gemäß § 1419 ABGB treffenden "widrigen Folgen" weiter bestehen (HS 1699 und andere), so insbesondere eine vereinbarte Übersendungspflicht des Verkäufers.Trotz des Annahmeverzuges des Käufers bleiben der Kaufvertrag und die aus ihm entstandenen Verpflichtungen, abgesehen von den den säumigen Käufer gemäß Paragraph 1419, ABGB treffenden "widrigen Folgen" weiter bestehen (HS 1699 und andere), so insbesondere eine vereinbarte Übersendungspflicht des Verkäufers.

EntscheidungstexteTE OGH 1971/02/10 6 Ob 24/71 Veröff: RZ 1971,103 = SZ 44/11 TE OGH 1972/11/16 6 Ob 188/72 nur: Trotz des Annahmeverzuges des Käufers bleiben der Kaufvertrag und die aus ihm entstandenen Verpflichtungen, abgesehen von den den säumigen Käufer gemäß § 1419 ABGB treffenden "widrigen Folgen" weiter bestehen (HS 1699 und andere). (T1) Veröff: HS 8292 nur: Trotz des Annahmeverzuges des Käufers bleiben der Kaufvertrag und die aus ihm entstandenen Verpflichtungen, abgesehen von den den säumigen Käufer gemäß Paragraph 1419, ABGB treffenden "widrigen Folgen" weiter bestehen (HS 1699 und andere). (T1) Veröff: HS 8292 TE OGH 1973/07/04 5 Ob 122/73 nur T1 TE OGH 1978/06/14 1 Ob 633/78 nur T1 TE OGH 1981/01/13 5 Ob 778/80 Auch; nur T1; Beisatz: So muß der Verkäufer demnach, um den Kaufpreis verlangen zu können, neben seiner Leistungsbereitschaft auch seine Leistungsfähigkeit aufrechterhalten. Dies geschieht, wenn er nach eingetretener Konzentration oder Konkretisierung der Gattungsschuld an einen Dritten verkauft, sich aber jederzeit auf dem Markt gleichartige Ware beschaffen kann und der Käufer kein Interesse daran hat, gerade die ursprünglich angebotene Ware zu erhalten. (T2) Veröff: JBl 1982,96 = SZ 54/3 TE OGH 1986/11/26 7 Ob 708/86 TE OGH 1992/02/19 1 Ob 523/92 Vgl auch; Beis wie T2 nur: So muß der Verkäufer demnach, um den Kaufpreis verlangen zu können, neben seiner Leistungsbereitschaft auch seine Leistungsfähigkeit aufrechterhalten. (T3) Veröff: JBl 1992,590 TE OGH 1992/01/22 3 Ob 124/91 Auch; nur T1; Beis wie T2 Veröff: JBl 1992,453 = RdW 1992,336 = RdW 1992,336 RechtssatznummerRS0017544

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.