7Ob22/71
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum17.02.1971 Geschäftszahl7Ob22/71; 1Ob211/73 NormABGB §338;
RechtssatzDie Bestimmung des § 338 ABGB besagt nicht, daß jemand im Einzelfall nicht auch schon vor Klagseinbringung als unredlicher Besitzer qualifiziert werden könnte.Die Bestimmung des Paragraph 338, ABGB besagt nicht, daß jemand im Einzelfall nicht auch schon vor Klagseinbringung als unredlicher Besitzer qualifiziert werden könnte.
EntscheidungstexteTE OGH 1971/02/17 7 Ob 22/71 MietSlg 23011 = EvBl 1971/328 S 627 TE OGH 1974/01/16 1 Ob 211/73 SZ 47/3 RechtssatznummerRS0010240