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5Ob325/71

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum15.12.1971 Geschäftszahl5Ob325/71 NormABGB §934;

ABGB §1386;

RechtssatzDer Ausschluß der Anfechtung eines Vergleiches wegen Verletzung über die Hälfte (§ 1386 ABGB) betrifft nur den durch den Vergleich bereinigten Anspruch. Haben die am Abschluß des Vergleiches Beteiligten als Entgelt eine Sache gegeben, die einem bestimmten Entgelt entspricht, so kann wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes trotzdem laesio enormis geltend gemacht werden.Der Ausschluß der Anfechtung eines Vergleiches wegen Verletzung über die Hälfte (Paragraph 1386, ABGB) betrifft nur den durch den Vergleich bereinigten Anspruch. Haben die am Abschluß des Vergleiches Beteiligten als Entgelt eine Sache gegeben, die einem bestimmten Entgelt entspricht, so kann wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes trotzdem laesio enormis geltend gemacht werden.

EntscheidungstexteTE OGH 1971/12/15 5 Ob 325/71 RechtssatznummerRS0018896

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.