Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

5Ob275/71 (5Ob276/71 - 5Ob278/71)

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum25.01.1972 Geschäftszahl5Ob275/71 (5Ob276/71 - 5Ob278/71) NormKO §110;

KO §113;

ZPO §409;

ZPO §555;

RechtssatzDreitägige Leistungsfrist gemäß § 555 ZPO auch dann, wenn das Verfahren über einen Wechselzahlungsauftrag als Prüfungsprozeß nach §§ 110, 113 KO fortgesetzt wird.Dreitägige Leistungsfrist gemäß Paragraph 555, ZPO auch dann, wenn das Verfahren über einen Wechselzahlungsauftrag als Prüfungsprozeß nach Paragraphen 110, 113, KO fortgesetzt wird.

EntscheidungstexteTE OGH 1972/01/25 5 Ob 275/71 Veröff: SZ 45/6 RechtssatznummerRS0041313

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.